Nachlass/Testament (Letztwillige Verfügung)
Spätestens in Deinem Ruhestand hast Du Zeit, den Nachlass zu regeln, sonst regelt ihn das Gesetz. Dessen Familienbild zum Erbrecht stammt von 1900; es entspricht kaum noch dem heutigen.
Unverheiratet
Ihr lebt unverheiratet zusammen? Vielleicht sind Kinder in eurem Haushalt, aber keine oder nur teilweise gemeinsame Abkömmlinge. Stirbt ein Partner ohne Testament, so hat das gesetzliche Erbrecht (§§ 1922 ff. BGB) weder den Hinterbliebenen noch dessen Kinder auf dem Schirm. Es besteht eben kein gesetzliches Verwandtschaftverhältnis zu diesen Hinterbliebenen. Dein Partner und/oder dessen Kinder bleiben erbrechtlich unversorgt.
Wiederverheiraten
Du willst im Alter Dein Alleinsein beenden und eine neue Partnerschaft eingehen? Da findest Du zu erbrechtlichen Fragen keine Antworten im BGB, aber in dem Beitrag "Wiederverheiratung und nicht-eheliche Lebensgemeinschaft von Senioren" einer Anwaltskanzlei.
Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament)
Vom Berliner Testament hast Du schon oft gehört. Es ist für Ehepaare (gesetzliche Lebenspartner) eine Form eines gemeinschaftlichen Testaments und weit verbreitet. Jeder Partner verfügt dabei zwar für sich über seinen Nachlass, aber zwingend in inhaltlicher Abhängigkeit von der Verfügung des anderen.
Doch Vorsicht! Prüfe genau, ob sich ein Berliner Testament für eure Lebenssituation wirklich eignet. Alles Wichtige über seine Vor- aber auch Nachteile erfährst Du z.B. bei finanztip.de.
Was ist ein Pflichtteil, wer hat Anspruch darauf?
Diese Fragen hört man öfter, wenn es ums Vererben geht. Auf dieser Website z.B. findest Du kompentente Antworten. Wer ein Berliner Testament plant muss das Thema kennen! Denn damit sind die Kinder im ersten Sterbefall enterbt.
Nachlass planen: ein Überblick
Grundzüge zum Erbrecht erklärt Dir die Broschüre "Erben und Vererben".
Verständlich und knapp informiert Dich die Website der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. Die richtige Information für Deine Lebenslage findest Du sicher auf dieser Unterseite
Prima, wenn Du nun eine Verfügung zu Deinem Nachlass triffst, schlecht aber wenn die später keiner findet. So vermeidest Du das: Hinterlegung beim Nachlassgericht oder Notar.
Wohnsitz im Ausland
Bist Du einer der vielen tausend Ruheständler, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Italien, Frankreich, Spanien oder in einem anderen EU-Land haben oder Du planst, dahin umzuziehen?
Achtung! Auch wenn Du im EU-Ausland deutscher Staatsbürger bleibst, gilt dort das Erbrecht an Deinem Wohnsitz (EU-Erbrechtsverordnung)! Da kann es Überraschungen geben, z.B. zum Pflichtteil oder bei der Immobilie (siehe dort im Beitrag: Ziff. I "Deutscher Staatsbürger".)
Wenn Du nach dennoch nach deutschen Recht vererben willst, musst Du das kenntlcih machen, am besten in Deiner Verfügung.