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Nachlass/Testament (Letztwillige Verfügung)

Spätestens in Deinem Ruhestand hast Du Zeit, Deinen Nachlass frei zu regeln, sonst regelt ihn das Gesetz. Dessen Familienbild stammt von 1900. Die Erbfolge ist daher an Verwandtschaft und/oder gesetzliche Partnerschaften gebunden.

Unverheiratete Partnerschaft/Wiederheirat

Ihr lebt unverheiratet zusammen? Vielleicht sind Kinder in eurem Haushalt, aber es sind keine oder nur teilweise gemeinsame Abkömmlinge? Stirbt da ein Partner ohne Testament, hat das gesetzliche Erbrecht weder den Hinterbliebenen noch dessen Kinder auf dem Schirm. Es besteht eben kein gesetzliches Verwandtschaftverhältnis zu diesen Hinterbliebenen. Der hinterbliebene Partner und/oder dessen Kinder bleiben erbrechtlich unversorgt.

Wie kannst Du diese Folge verhindern oder was solltest Du bei einer Wiederheirat wissen? Darauf hat das BGB keine Antwort, aber dieser Beitrag "Wiederverheiratung und nicht-eheliche Lebensgemeinschaft von Senioren" einer Anwaltskanzlei.

Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament)

Vom Berliner Testament hast Du schon oft gehört. Es ist für Ehepaare (gesetzliche Lebenspartner) eine Form eines gemeinschaftlichen Testaments und weit verbreitet. Jeder Partner verfügt dabei zwar für sich über seinen Nachlass, aber zwingend in inhaltlicher Abhängigkeit von der Verfügung des anderen.

Doch Vorsicht! Prüfe genau, ob sich ein Berliner Testament für eure Lebenssituation wirklich eignet. Alles Wichtige über seine Vor-  aber auch Nachteile erfährst Du z.B. bei finanztip.de.

Was ist ein Pflichtteil, wer hat Anspruch darauf?

Diese Fragen hört man öfter, wenn es ums Vererben geht. Auf dieser Website z.B. findest Du kompentente Antworten. Wer ein Berliner Testament plant muss das Thema kennen! Denn damit sind im ersten Sterbefall die Kinder zwangsläufig enterbt.

Nachlass planen: ein Überblick

Grundzüge zum Erbrecht erklärt Dir die Broschüre "Erben und Vererben".

Verständlich und knapp informiert Dich die Website der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. Die richtige Information für Deine Lebenslage findest Du sicher auf dieser Unterseite

Prima, wenn Du nun eine Verfügung zu Deinem Nachlass triffst, schlecht aber wenn die später keiner findet. Das kannst Du z.B. durch Hinterlegung beim Nachlassgericht oder Notar vermeiden.

Apropos Notar: Dieser Notarkostenrechner hilft Dir, die Kosten z.B. für die Beurkundung eines Testaments, die Beglaubigung einer Unterschrift oder einen Erbvertrag abzuschätzen.

Wohnsitz im Ausland

Bist Du einer der vielen tausend Ruheständler, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Italien, Frankreich, Spanien oder in einem anderen EU-Land haben oder Du planst, dahin umzuziehen?

Achtung! Auch wenn Du im EU-Ausland deutscher Staatsbürger bleibst, gilt dort das Erbrecht an Deinem Wohnsitz (EU-Erbrechtsverordnung)! Da kann es Überraschungen geben, z.B. zum Pflichtteil oder bei der Immobilie (siehe dort im Beitrag: Ziff. I "Deutscher Staatsbürger".)

Wenn Du nach dennoch nach deutschen Recht vererben willst, musst Du das kenntlcih machen, am besten in Deiner Verfügung.


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