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Todesfall/Bestattung/Totenfürsorge


Todesfall

„Plötzlich und unerwartet …“  so liest Du hin und wieder in der Zeitung. Als Ruheständler hast Du Zeit zu überlegen, was im Todesfall zu tun ist und was Du zur Hilfe für die Hinterbliebenen ordnen kannst. Denn sie müssen - gedrängt in Stunden und wenigen Tagen - viel entscheiden, Unterlagen sichten, sammeln und an Gericht, Behörden und Versicherer melden. Dafür kannst Du einiges vorbereiten.

Was nach einem Todesfall zu tun ist, erfährst Du z.B. bei Finanztip oder - auch gut übersichtlich zusammengestellt - auf dieser Website.

Bestattung/Totenfürsorge

Mit einer Bestattungsverfügung unterstützt Du Deine Hinterbliebenen, die Gestaltung und den Ablauf Bestattung einvernehmlich zu organisieren. Verbinde Deine Verfügung weder inhaltlich noch durch einen verschlossenen Umschlag mit Deinem  Testament! Denn die Testamentseröffnung erfolgt in der Regel deutlich später als die Bestattung.

Die Totenfürsorge umfasst Themen Gestaltung, Ablauf der Bestattung (z.B. Ob und Wie der Traueranzeige, Grabstein, Inschrift uws.) sowie die Frage, wer die Kosten der Bestattung und wer die der späteren Grabpflege trägt. 

Rechtlich ausführlich zu Totenfürsorge, Bestattungsverfügng und Bestattungs-Vorsorgeverträgen unterrichtet Dich ein anwaltlicher Beitrag auf der Website des Aeternitas e.V.

Bei Rechten und Pflichten zur Totenfürsorge steht ein Lebenspartner ohne Trauschein an letzter Stelle (dito, I.2.).


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