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Todesfall – Bestattung – Totenfürsorge

Stirbt ein Mensch, müssen Angehörige in kurzer Zeit viel entscheiden: Arzt, Sterbeurkunde, Bestattung, Verträge, Wohnung, Versicherungen und Nachlass. Diese Seite gibt Dir eine erste rechtliche Orientierung und verweist auf verlässliche Hilfen.

Was ist im Todesfall zuerst zu regeln?

Nach einem Todesfall geht es zunächst um praktische und rechtliche Sofortfragen: Tod feststellen lassen, Angehörige informieren, Bestatter auswählen, Unterlagen suchen, Sterbeurkunden beantragen und wichtige Stellen benachrichtigen.

Gerade in dieser ersten emotional angespannten Zeit hilft eine Checkliste, die jetzt zwingend geforderten Schritte im Blick zu behalten: Checkliste von Finanztip.

Bestattungsverfügung

Mit einer Bestattungsverfügung legst Du fest, wie und wo Deine Bestattung erfolgen soll. Du kannst zum Beispiel Wünsche zur Bestattungsart, zur Trauerfeier, zur Grabstelle, zur Musik oder zur Inschrift festhalten.

Wichtig ist: Die Bestattungsverfügung sollte im Todesfall schnell gefunden werden. Sie gehört deshalb nicht in das Testament. Denn das wird oft erst eröffnet, wenn die Bestattung bereits erfolgt ist. Besser ist es, diese Verfügung z. B. im Notfallordner abzulegen.

Eine verständliche Anleitung für eine Bestattungsverfügung findest Du auf dieser Seite der Verbraucherzentrale.

Totenfürsorge

Totenfürsorge bedeutet: Jemand darf und muss sich nach dem Tod um die Bestattung kümmern. Dazu gehören zum Beispiel die Wahl der Bestattungsart, die Organisation der Trauerfeier, die Grabgestaltung und oft auch die Abstimmung mit dem Bestatter.

Wer bestattungspflichtig ist, richtet sich nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer. Meist stehen Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, volljährige Kinder und Eltern weit vorne. Die Einzelheiten können sich aber je nach Bundesland unterscheiden.

Die Kosten der Beerdigung trägt zivilrechtlich grundsätzlich der Erbe (§ 1968 BGB). Die spätere Grabpflege ist davon zu unterscheiden und sollte bei Bedarf gesondert geregelt werden, zum Beispiel durch Vorsorgevertrag, Grabpflegevertrag oder Testament.

Bei Partnern ohne Trauschein ist besondere Vorsorge nötig. Ihre Stellung ist nicht in allen Bundesländern gleich geregelt. Wenn Dein Partner oder Deine Partnerin über die Bestattung mitentscheiden soll, solltest Du das ausdrücklich in einer Bestattungsverfügung festhalten.

Hier findest Du eine gut verständliche Übersicht zum Recht der Totenfürsorge.

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