Rechtswege
Wenn Du außergerichtlich in Deiner Rechtsangelegenheit nicht weiterkommst, entscheidest Du Dich für den Rechtsweg, also für ein gerichtliches Vorgehen.
Welcher Rechtsweg für Deinen Anspruch der richtige ist, zeigt Dir diese Übersicht.
Anwaltssuche
Unabhängige Hilfe auf der Suche nach einen Anwalt, einer Anwältin bietet auf der Bundesebene das amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer; auf regionaler hilft die regional zuständige Rechtsanwaltskammer (siehe Karte). In den Verzeichnissen kannst Du auch nach fachlicher Spezialisierung suchen, also mit dem Suchwort "Erbrecht" den/die Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht.
Anwaltskosten
Wer sich zu Nachlassfragen anwaltlich beraten lassen möchte, sollte die Kosten möglichst früh ansprechen. Für die außergerichtliche Beratung können Anwalt und Mandant eine Vergütungsvereinbarung treffen.
Ist der Ratsuchende Verbraucher, darf eine Erstberatung ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten. Für weitergehende Beratung oder ein schriftliches Gutachten liegt die Obergrenze ohne Vereinbarung bei 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Wenn Du also zum Beispiel eine erste Einschätzung zu Testament, Pflichtteil, Schenkung oder Erbfolge brauchst,dann stelle zuvor klar, dass Du nur eine erste Beratung wünscht.
Alles Wesentliche rund um die Anwaltsvergütung erfährst Du auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.
Zum Herunterladen: Infokarte zur anwaltlichen Erstberatung – kurz & klar!
Notarkosten
Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und deshalb in ganz Deutschland grundsätzlich einheitlich. Ihre Höhe richtet sich meist nach dem Geschäftswert, also dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit, und ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen und Umsatzsteuer.
Bei Testament, Schenkung oder Immobilienvertrag hängt die Rechnung also vor allem vom Wert der Sache ab und nicht nur vom Zeitaufwand.
Dieser Notarkostenrechner hilft Dir, etwaige Kosten zu kalkulieren.