Ruheständlers Rechtsportal
Leitfoto

Pflichtteilsanspruch – kurz erklärt

Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige für den Fall der Enterbung. Wer Anspruch hat, warum es immer um Geld geht und weshalb Du bei Deiner Nachlassplanung den Pflichtteil frühzeitig berücksichtigen solltest.

Was ist der Pflichtteil – und wer hat Anspruch?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geregelter Geldanspruch gegen die Erben, der mit dem Erbfall entsteht und fällig wird. Es ist keinAnspruch auf einzelne Nachlassgegenstände (z. B. Haus oder Konto).

Pflichtteilsberechtigt können sein:

Wichtig: Bei Enkeln, weiteren Abkömmlingen und Eltern kommt es darauf an, ob ein vorrangiger Abkömmling den Pflichtteil verlangen kann oder eine ihm hinterlassene Zuwendung annimmt. Näheres regelt § 2309 BGB .

Keinen Pflichtteilsanspruch haben:

Ein Pflichtteilsanspruch kann vererbt werden. Das gilt allerdings nur, wenn der Anspruch bereits entstanden ist (also nach dem Erbfall). Stirbt der Berechtigte vorher, entsteht kein Anspruch.

Warum kann der Pflichtteil problematisch sein?

Der Pflichtteilsanspruch kann für Erben eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Das betrifft besonders Fälle, in denen der Nachlass überwiegend aus einer Immobilie besteht (z. B. das selbst bewohnte Haus), aber die Geldmittel des Erben beschränkt sind. Sein Weiterwohnen kann gefährdet sein, weil die Geldmittel fehlen, um die Pflichtteilsansprüche zu erfüllen.

Ein typisches Beispiel ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Was bedeutet das für die Nachlassplanung?

Der Pflichtteil kann in der Regel nicht einfach ausgeschlossen werden. Deshalb sollte er frühzeitig in die Nachlassplanung einbezogen werden.

Beim Berliner Testament wird häufig eine sogenannte Pflichtteilstrafklausel verwendet. Sie soll verhindern, dass Kinder bereits nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen.

Eine übersichtliche Einführung ins Pflichtteilsrecht findest Du z. B. auf der Website swr.de .

Zum Herunterladen: Infokarte zum Pflichtteil – kurz & klar!

⬅️ zurück zu Nachlass

➡️ weiter zu Testament