Nachlass
Was ist Nachlass?
Nachlass ist das vererbliche Vermögen im Zeitpunkt des Todesfalls. In diesem Zeitpunkt fällt der Nachlass in das Vermögen des bzw. der Erben.
Vererblich sind die Aktiva und Passiva des Vermögens. Aktiva sind z.B. Bankguthaben, Immobilien, Hausrat, Wertgegenstände, rechtliche Forderung aller Art. Passiva sind (rechtliche) Verbindlichkeiten, z.B. Schulden aus Darlehen oder Kauf, in bestimmten Fällen auch Unterhaltspflichten (z.B. aus einer Ehescheidung).
Nicht zu vergessen: Der digitale Nachlass!
Zum Nachlass gehören nicht Rechte und Pflichten höchstpersönlicher Art. Höchstpersönlich sind die, die in der Person des Erblassers begründet sind, z.B. Mitgliedschaften, Ansprüche auf Unterhalt, Recht auf Nießbrauch an einer Wohnung, Rechte und Pflichten aus Ehrenämtern, Beratungs- oder künstlerische Leistungen.
Nicht vererbliche Rechte und Pflichten erlöschen mit dem Tod des Erblassers.
Wie wird der Nachlass geregelt?
In Deutschland gilt Testierfreiheit. Das ist das Recht, seinen Nachlass nach freiem Ermessen zu regeln; ausgenommen sind die Pflichtteile.
Der Nachlass wird - vereinfacht dargestellt - entweder einseitig, also ohne Mitwirkung anderer, durch Testament oder zwei- bzw. mehrseitig durch Erbvertrag geregelt.
Im Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser Vermächtnisse oder Auflagen anordnen. Dazu erfährst Du hier mehr.
Gehörst Du zu den rund 74% im Land, die noch kein Testament oder keinen Erbvertrag gemacht haben? Dann regelt im Todesfall das Gesetz (BGB) den Nachlass. Es verteilt ihn nach einer bestimmten Ordnung an Verwandte des Erblassers. Lebenspartnerschaften kennt das gesetzliche Erbrecht nicht. Der hinterbliebene Partner geht im Erbfall leer aus.