Ruheständlers Rechtsportal

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Nachlass/Haustier

Dein Hund hält Dich als Ruheständler fit; er ist Dir täglich ein treuer Freund. Da fragst Du Dich vielleicht hin und wieder, was wohl aus Bello wird, wenn Du einmal nicht mehr bist. Die nüchterne rechtliche Antwort: Tiere und damit Dein Hund sind erbrechtlich "Sachen". Sie gehören zum Nachlass.

Wenn Du keine Verfügung von Todes wegen triffst, gehört das Tier dem Erben, sind es mehrere der Erbengemeinschaft. Das kann für Erbe(n) und dem Tier zum Problem werden. Im Zweifel wird das Tier ins Tierheim abgegeben.

Welche Möglichkeiten Du hast, Deinem Hund oder anderen Tieren das zu ersparen, erfährst Du z.B. auf der Website Tiere im deutschen Erbrecht.


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