Erbvertrag – das Erbe schon zu Lebzeiten festlegen
Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament. Die Beteiligten regeln gemeinsam, wer später erben soll – und schaffen damit schon zu Lebzeiten klare Verhältnisse.
Erbvertrag
Was ist ein Erbvertrag?
Der Erbvertrag ist kein einseitiger letzter Wille, sondern eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen. Der Erblasser kann darin Erben einsetzen, Vermächtnisse anordnen oder Auflagen bestimmen (§ 1941 BGB).
Worin liegt der Vorteil?
Der Erbvertrag sorgt für Klarheit und Planbarkeit. Alle Beteiligten wissen frühzeitig, woran sie sind. Das kann Überraschungen vermeiden und späterem Streit vorbeugen.
Sinnvoll kann ein Erbvertrag vor allem sein, wenn jemand besonders abgesichert werden soll: etwa der Ehepartner, der nichteheliche Lebensgefährte, ein pflegender Angehöriger oder ein Kind, das schon zu Lebzeiten Verantwortung für den Erbgegenstand übernimmt.
Abgrenzung zum Testament
Ein Testament kann der Erblasser grundsätzlich allein ändern oder widerrufen (§ 2253 BGB). Beim Erbvertrag ist das anders: Was vertraglich vereinbart ist, lässt sich meist nicht einseitig wieder beseitigen.
Gerade deshalb sollten das Ob und das Wie des Erbvertrags gut geplant sein.
Änderung oder Aufhebung
Ein Erbvertrag kann später grundsätzlich nur gemeinsam aufgehoben oder geändert werden (§ 2290 BGB). Nach dem Tod eines Vertragspartners ist eine Änderung regelmäßig ausgeschlossen.
Wer flexibel bleiben möchte, sollte Rücktrittsrechte oder Änderungsvorbehalte ausdrücklich vereinbaren. Das Gesetz kennt ein Rücktrittsrecht, wenn es im Erbvertrag vorbehalten wurde (§ 2293 BGB). Solche Klauseln sind wichtig, wenn sich das Leben anders entwickelt als gedacht – etwa durch Pflegebedürftigkeit, Trennung, Streit, Vermögensverlust oder eine neue familiäre Situation.
Nur mit Notar
Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden. Ein handschriftlicher Erbvertrag genügt nicht. Die notarielle Form ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 2276 BGB).
Der Notar klärt über die Tragweite auf und hilft dabei, die Vereinbarung rechtssicher zu gestalten.
Mehr zum vertraglichen Vererben
Wann der Erbvertrag die bessere Alternative zum Testament ist und was dabei zu beachten ist, erfährst Du z. B. auf der Website von BR Fernsehen .