Heimvertragsrecht und alternatives Wohnen
Warum ist das Thema wichtig?
Viele Ruheständler beschäftigen sich irgendwann mit der Frage, ob ein Umzug in ein Pflegeheim oder eine alternative Wohnform notwendig wird. Wenn Du wissen möchtest, wie viele Menschen Deiner Altersgruppe pflegebedürftig sind oder stationär gepflegt werden, findest Du eine Übersicht in dieser Statistik zur Pflegebedürftigkeit .
Was ist ein Heimvertrag?
Der früher verbreitete Begriff „Heimvertrag“ wird weiterhin verwendet. Rechtlich geht es heute um Wohn- und Betreuungsverträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) .
Das WBVG gilt insbesondere, wenn ein Unternehmer einem volljährigen Verbraucher Wohnraum überlässt und zugleich Pflege- oder Betreuungsleistungen zur Bewältigung eines alters-, pflege- oder behinderungsbedingten Hilfebedarfs schuldet.
Servicewohnen, häufig auch betreutes Wohnen genannt, fällt dagegen nicht in jedem Fall unter das WBVG. Allgemeine Serviceleistungen wie Hausnotruf, hauswirtschaftliche Hilfen oder die bloße Vermittlung von Pflegediensten reichen dafür grundsätzlich nicht aus.
Entscheidend ist die konkrete Vertragsgestaltung. Auch mehrere rechtlich oder wirtschaftlich miteinander gekoppelte Verträge können unter das WBVG fallen.
Wer wählt das Heim aus und schließt den Vertrag?
Solange Du selbst entscheiden und handeln kannst, bestimmst Du selbst, ob und in welches Pflegeheim Du umziehst. Auch den Wohn- und Betreuungsvertrag schließt Du grundsätzlich selbst ab.
Kannst Du Deine Angelegenheiten später nicht mehr selbst rechtlich regeln, kommt es darauf an, ob Du vorgesorgt hast.
Gibt es eine ausreichende Vorsorgevollmacht, kann die bevollmächtigte Person Dich im Rahmen dieser Vollmacht vertreten. Fehlt eine ausreichende Vollmacht und ist eine rechtliche Betreuung erforderlich, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen.
Mit einer Betreuungsverfügung kannst Du vorsorglich festhalten, wen Du Dir in einem solchen Fall als Betreuer wünschst.
Wichtig: Auch ein Betreuer entscheidet über einen Umzug nicht einfach nach eigenen Vorstellungen. Maßgeblich sind grundsätzlich Deine Wünsche. Für die Aufgabe Deiner bisherigen Wohnung gelten außerdem besondere gesetzliche Regeln.
Worauf beim Heimvertrag achten?
- Welche Leistungen sind im Grundpreis enthalten?
- Welche Zusatzkosten können entstehen?
- Wie sind Kündigungsfristen geregelt?
- Unter welchen Voraussetzungen kann sich das Entgelt erhöhen?
- Was gilt bei Krankenhausaufenthalt oder vorübergehender Abwesenheit?
Alles, was Du zum Heimvertrag wissen musst, erfährst Du bei der Verbraucherzentrale .
Was unterscheidet den Heimvertrag vom Pflegevertrag?
Beim Wohn- und Betreuungsvertrag nach dem WBVG werden Wohnraum sowie Betreuungs- und gegebenenfalls Pflegeleistungen miteinander verbunden.
Pflegeverträge bestehen demgegenüber insbesondere im ambulanten Bereich, wenn Pflegeleistungen bei Dir zu Hause erbracht werden. Im stationären Pflegeheim sind Pflegeleistungen regelmäßig Bestandteil des Wohn- und Betreuungsvertrags.
Welche alternativen Wohnformen gibt es im Pflegefall?
Einen fachlich guten Überblick findest Du beim BIVA-Pflegeschutzbund .