Wohnen/Umzug ins Heim/Kündigungsfrist
Im Alter kann es einem Ruheständler passieren, kurzfristig die eigene Wohnung aufgeben zu müssen, um in ein Heim umzuziehen.
Das berechtigt jedoch nicht, den Wohnungsmietvertrag
außerordentlich oder gar fristlos zu kündigen, weil der Umzug
unerwartet notwendig wird. Es gilt die gesetzliche
Kündigungsfrist.
Auf der Website von "mietrecht.org" wird Dir die Rechtslage für einen solchen Fall mit Beispielen veranschaulicht verbunden mit Vorschlägen, wie Du trotz zwingender Kündigungsfrist doch noch die Chance hast, vorzeitig kostengünstig aus Deiner Vertragsbindung zu kommen.