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Umzug ins Pflegeheim – Mietvertrag und Kündigungsfrist

Ein Umzug ins Pflegeheim kommt oft überraschend – gesundheitlich, organisatorisch und emotional. Viele fragen sich dann, ob sie ihre bisherige Wohnung sofort kündigen können.

Gibt es beim Umzug ins Pflegeheim ein Sonderkündigungsrecht?

Grundsätzlich nein. Allein der notwendige Umzug in ein Pflegeheim begründet kein besonderes gesetzliches Kündigungsrecht und berechtigt regelmäßig auch nicht zu einer fristlosen Kündigung.

Bei einem unbefristeten Wohnraummietvertrag gilt für Dich als Mieter grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573c BGB : Kündigst Du spätestens am dritten Werktag eines Monats, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats.

Anders kann es sein, wenn ein wirksamer Kündigungsausschluss vereinbart wurde oder ein wirksamer Zeitmietvertrag besteht. Dann ist eine ordentliche Kündigung möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Warum gibt es keine Sonderregel für Pflegefälle?

Persönliche Veränderungen der Lebensumstände führen grundsätzlich nicht automatisch zur vorzeitigen Beendigung eines Mietvertrags. Das gilt auch dann, wenn der Umzug ins Pflegeheim medizinisch notwendig wird.

Eine gute, leicht verständliche Erklärung findest Du bei steuertipps.de :Umzug ins Pflegeheim – Mietvertrag endet nicht

Wie kommst Du trotzdem früher aus der Wohnung?

Du kannst mit dem Vermieter eine vorzeitige Aufhebung des Mietvertrags vereinbaren. Auch ein geeigneter Nachmieter kann dabei helfen. Allein die Benennung eines Nachmieters beendet den Mietvertrag allerdings nicht automatisch.

Bei einer längerfristigen vertraglichen Bindung kann unter besonderen Umständen ein Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis gegen Stellung eines geeigneten und zumutbaren Nachmieters in Betracht kommen.

Bei mietrecht.org findest Du dazu weitere Beispiele und Hinweise.

Umzug ins Pflegeheim: Tipps für die Vorbereitung

Der Schritt ins Pflegeheim wiegt schwer. Gute Vorbereitung kann den organisatorischen Aufwand verringern. Die gut verständliche Anleitung der Verbraucherzentrale kann dabei helfen.

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