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Wohnen/Umzug ins Heim/Kündigungsfrist

Im Alter kann es einem Ruheständler passieren, kurzfristig die eigene Wohnung aufgeben zu müssen, um in ein Heim umzuziehen.

Das berechtigt jedoch nicht, den Wohnungsmietvertrag außerordentlich oder gar fristlos zu kündigen, weil der Umzug unerwartet notwendig wird. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Auf der Website von "mietrecht.org" wird Dir die Rechtslage für einen solchen Fall mit Beispielen veranschaulicht verbunden mit Vorschlägen, wie Du trotz zwingender Kündigungsfrist doch noch die Chance hast, vorzeitig kostengünstig aus Deiner Vertragsbindung zu kommen.  


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