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Vorsorgen – so bleibst Du selbstbestimmt

Spätestens im Ruhestand lohnt es sich, für Situationen vorzusorgen, in denen Du möglicherweise nicht mehr selbst handeln oder entscheiden kannst. Triff deshalb heute Regelungen für morgen.

Drei wichtige Bausteine Deiner Vorsorge

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht regeln unterschiedliche Fragen. Sie können sich im Ernstfall ergänzen.

1. Medizinische Entscheidungen – Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legst Du für den Fall, dass Du selbst nicht mehr einwilligungsfähig bist, fest, welche medizinischen Maßnahmen Du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst.

Sie ist also nicht nur für das Lebensende gedacht. Sie kann zum Beispiel auch nach einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder bei länger dauernder Bewusstlosigkeit wichtig werden.

2. Falls eine rechtliche Betreuung nötig wird – Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung kannst Du festlegen, wen Du Dir als Betreuer wünschst – und wen nicht –, falls später eine gerichtliche Betreuung erforderlich wird.

Eine rechtliche Betreuung ist keine Pflege. Sie betrifft die rechtliche Vertretung in den vom Gericht festgelegten Aufgabenbereichen.

3. Eine Vertrauensperson bevollmächtigen – Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst Du selbst eine Vertrauensperson, die Dich in den von der Vollmacht erfassten Angelegenheiten vertreten darf – zum Beispiel bei Gesundheit, Pflege, Wohnung, Behörden oder Vermögen.

Eine ausreichend umfassende und wirksame Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche Betreuung häufig vermeiden, soweit die bevollmächtigte Person Deine Angelegenheiten ebenso gut besorgen kann.

Mehr Vorsorge: Der Notfallordner

Willst Du zusätzlich dafür sorgen, dass wichtige Unterlagen im Ernstfall schnell gefunden werden, dann lege einen Notfallordner an.

Er hilft Deinen Angehörigen oder Helfern, Vollmachten, Vorsorgedokumente, Versicherungsunterlagen und andere wichtige Informationen schnell zu finden. Der Notfallordner selbst verleiht allerdings keine Vertretungsmacht.

Bei der Gelegenheit: Unterlagen ordnen

Wenn Du schon dabei bist, Deine Unterlagen zu sichten, kannst Du unnötigen Papierkram aussortieren. Welche Dokumente wie lange aufbewahrt werden sollten, ist auf der Website der Verbraucherzentrale übersichtlich dargestellt und gut erklärt.

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