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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst Du selbst, wer Dich vertreten darf, wenn Du wichtige Angelegenheiten später nicht mehr selbst regeln kannst.

Warum, wofür, für wen?

Gerade im Alter kannst Du plötzlich in eine Situation geraten, in der Du notwendige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst. Fehlt dann eine ausreichende Vorsorgevollmacht, kann eine gerichtliche Betreuung erforderlich werden.

Eine Betreuung wird allerdings nicht automatisch angeordnet. Sie kommt nur in Betracht, soweit sie tatsächlich erforderlich ist und Deine Angelegenheiten nicht durch einen Bevollmächtigten oder andere Hilfen ebenso gut besorgt werden können. Mehr dazu findest Du bei der Betreuungsverfügung.

Worum geht es in der Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht gibt der darin bevollmächtigten Person die Befugnis, Dich in den darin von Dir bestimmten Angelegenheiten zu vertreten.

Einen gesetzlich vorgeschriebenen vollständigen Mindestinhalt für eine Vorsorgevollmacht gibt es nicht. Um nichts Wesentliches zu übersehen, hältst Du Dich am besten an das Muster des Bundesministeriums der Justiz .

Aus diesem Formular erfährst Du, welche Bereiche Du in einer umfassenden Vorsorgevollmacht regeln kannst und welche Befugnisse dabei bedacht werden sollten. Dazu gehören insbesondere:

Besonders wichtig sind die Regelungen zur Gesundheitssorge und zur Bestimmung über den Aufenthalt.

Für bestimmte schwerwiegende ärztliche Maßnahmen, freiheitsentziehende Unterbringungen oder Maßnahmen sowie ärztliche Zwangsmaßnahmen verlangt das Gesetz, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die jeweilige Maßnahme ausdrücklich umfasst.

Im Formular des Bundesministeriums zur Vorsorgevollmacht kannst Du einzelne Befugnisse auswählen. Einschränkungen sollten gut überlegt sein. Denn ist eine später notwendige Befugnis nicht erfasst und kann die Angelegenheit auch nicht auf andere Weise geregelt werden, könnte für diesen in der Vollmacht nicht oder nicht ausreichend geregelten Fall eine gerichtliche Betreuung notwendig werden. Die Verbraucherzentrale bietet über ihre Website an, das Formular zur Vorsorgevollmacht Schritt für Schritt online zu erstellen.

Kannst Du trotz Vorsorgevollmacht weiterhin selbst entscheiden?

Ja. Allein durch eine Vorsorgevollmacht verlierst Du nicht das Recht, Deine Angelegenheiten weiterhin selbst zu regeln. Solange Du geschäftsfähig bist, kannst Du Rechtsgeschäfte auch selbst vornehmen.

Die bevollmächtigte Person muss sich im Verhältnis zu Dir – dem Innenverhältnis – an Deine Weisungen halten. Gegenüber Dritten ist jedoch maßgeblich, welche Vertretungsmacht sich aus der Vollmacht ergibt.

Eine Vorsorgevollmacht kannst Du grundsätzlich widerrufen, solange Du geschäftsfähig bist. Dann solltest Du auch die Vollmachtsurkunde zurückverlangen.

Bist Du nicht mehr geschäftsfähig, kannst Du die Vollmacht nicht mehr selbst wirksam widerrufen.

Muss die Vorsorgevollmacht in einer einzigen Urkunde stehen?

Nein. Eine Vorsorgevollmacht umfasst – wie aufgezeigt – mehrere Aufgabenbereiche. In Mustern werden diese üblicherweise in einem einzigen Dokument zusammengefasst. Du kannst aber einzelne Aufgabenbereiche in getrennten Vollmachten regeln. Denn wenn der Bevollmächtigte von der Vorsorgevollmacht Gebrauch macht, muss er dem Empfänger die Vollmacht und ihren Inhalt nachweisen.

Bei einer einzigen, alle Aufgabenbereiche umfassenden Urkunde kann zum Beispiel eine Bank bei einer Vermögensangelegenheit auch erkennen, wen Du für Gesundheitsfragen oder für den Pflegefall bevollmächtigt hast und welchen Inhalt diese Vollmacht hat. Mit nach Aufgabenbereichen getrennten Vollmachten bekommen Fremde keine Kenntnis von Regelungen, die sie nichts angehen.

Bei Vermögensangelegenheiten solltest Du beachten:

Wenn Immobilien oder größeres Vermögen betroffen sind, ist anwaltliche oder notarielle Beratung sinnvoll.

Wer kann bevollmächtigt werden?

Für eine Vorsorgevollmacht solltest Du eine volljährige und geschäftsfähige Person auswählen, der Du vertraust und die Du für die übertragenen Aufgaben für geeignet hältst.

Du kannst auch für unterschiedliche Aufgaben verschiedene Personen einsetzen, zum Beispiel:

Dabei solltest Du eindeutig festlegen, wer für welchen Bereich zuständig ist und ob jede bevollmächtigte Person einzeln oder mehrere Personen nur gemeinsam handeln dürfen.

Wichtig ist außerdem, dass die bevollmächtigten Personen von der Vollmacht wissen, bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen und im Ernstfall schnellen Zugriff auf die benötigte Vollmachtsurkunde haben.

Wichtig: In der Regel sorgst Du mit der Vorsorgevollmacht für spätere Lebenslagen vor. Was ist, wenn die bevollmächtigte Person dann verzogen, selbst erkrankt oder gar verstorben ist? Denke deshalb daran, für Dir besonders wichtige Befugnisse eine Ersatzbevollmächtigte oder einen Ersatzbevollmächtigten zu bestimmen.

Wer kontrolliert den Bevollmächtigten?

Die mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person wird grundsätzlich nicht laufend vom Betreuungsgericht überwacht.

Hast Du Sorge vor einem Missbrauch Deiner Vollmacht, kannst Du vorbeugen. So kannst Du zum Beispiel bestimmte Geschäfte ausschließen, für besonders wichtige Entscheidungen das Zusammenwirken mehrerer Personen vorsehen oder einer weiteren Vertrauensperson eine Kontrollvollmacht erteilen.

Kannst Du aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Deine Rechte gegenüber der bevollmächtigten Person nicht mehr selbst ausüben und gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sie Deine Angelegenheiten nicht entsprechend eurer Vereinbarung oder Deinem erklärten oder mutmaßlichen Willen besorgt, kann das Betreuungsgericht unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Kontrollbetreuer bestellen.

Besteht die dringende Gefahr, dass die bevollmächtigte Person nicht Deinen Wünschen entsprechend handelt und dadurch Deine Person oder Dein Vermögen erheblich gefährdet, kann das Betreuungsgericht unter den gesetzlichen Voraussetzungen anordnen, dass die Vollmacht vorläufig nicht ausgeübt werden darf.

Muss die Vorsorgevollmacht eine bestimmte Form haben?

Eine Vollmacht ist grundsätzlich formfrei. Für die unter dem Oberbegriff „Vorsorgevollmacht“ zu verschiedenen Aufgabenbereichen erteilten Vollmachten empfiehlt sich jedoch die Schriftform. Denn der Bevollmächtigte wird in der Regel seine Vollmacht und ihren Umfang nachweisen müssen. Für Bankgeschäfte kann zusätzlich eine Bankvollmacht auf dem Formular des jeweiligen Kreditinstituts praktisch sinnvoll sein.

Für die oben genannten besonders schwerwiegenden ärztlichen Maßnahmen, freiheitsentziehenden Unterbringungen oder Maßnahmen sowie ärztlichen Zwangsmaßnahmen verlangt das Gesetz, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die jeweilige Maßnahme ausdrücklich umfasst.

Daneben können für einzelne Rechtsgeschäfte weitere Form- oder Nachweisanforderungen gelten, etwa bei Grundstücksangelegenheiten.

Gilt die Vorsorgevollmacht im Ausland?

Antwort auf diese Frage findest Du auf der Website von „Patientenverfügung.digital“: Vorsorgevollmacht .

Regelung digitaler Angelegenheiten

Wer soll im Vorsorgefall Deine digitalen Angelegenheiten regeln dürfen – etwa E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Online-Verträge oder Daten in Cloud-Diensten? Auch solche Befugnisse kannst Du in Deiner Vorsorge berücksichtigen.

Zugangsdaten, PINs oder TANs solltest Du jedoch nicht einfach in die Vollmachtsurkunde schreiben oder ungeschützt weitergeben. Sorge stattdessen dafür, dass eine berechtigte Vertrauensperson im Ernstfall auf sicher hinterlegte Zugangsinformationen zugreifen kann.

Ein Blick in den Beitrag Digitaler Nachlass hilft dazu weiter.

Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister

Eine Vorsorgevollmacht kannst Du im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Dadurch können insbesondere Betreuungsgerichte und in bestimmten Fällen auch behandelnde Ärzte feststellen, dass Vorsorgeregelungen bestehen und wer als Vertrauensperson benannt ist.

Wichtig: Die Vollmachtsurkunde selbst wird dort nicht hinterlegt. Im Register werden nur wesentliche Angaben zur Vorsorge und auf Wunsch auch der Aufbewahrungsort erfasst. Sorge deshalb zusätzlich dafür, dass Deine Vertrauensperson weiß, wo sich die Vollmacht befindet und im Ernstfall darauf zugreifen kann.

Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft allein begründen keine allgemeine rechtliche Vertretungsmacht füreinander.

Seit 2023 gibt es allerdings ein gesetzliches Notvertretungsrecht für bestimmte Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Es gilt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und höchstens für sechs Monate.

Eine Vorsorgevollmacht kann dagegen wesentlich umfassendere Vertretungsbefugnisse schaffen.

Mehr dazu findest Du hier.

Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht ist regelmäßig auf die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten ausgerichtet. Soweit es um solche Angelegenheiten geht, kann sie auch Vorsorgezwecke abdecken. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung „Generalvollmacht“, sondern welche Befugnisse in der Urkunde tatsächlich enthalten sind.

Eine weit gefasste Generalvollmacht kann zum Beispiel Vermögensangelegenheiten, Verträge, Bankgeschäfte und Behördenangelegenheiten erfassen.

Soll die Generalvollmacht auch besondere persönliche und gesundheitliche Entscheidungen erfassen, etwa in Gesundheits- oder Pflegeangelegenheiten, müssen die dafür geltenden besonderen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Bestimmte ärztliche Maßnahmen, freiheitsentziehende Unterbringungen und ärztliche Zwangsmaßnahmen müssen in einer schriftlichen Vollmacht ausdrücklich erfasst sein. Eine lediglich allgemein formulierte Generalvollmacht genügt dafür nicht.

Zum Herunterladen: Infokarte zur Vorsorgevollmacht – kurz & klar!

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