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Vollmachten

Vorsorgevollmacht – warum, wofür, für wen?

Gerade im Alter kannst Du plötzlich in eine Situation geraten, in der Du nicht mehr selbstbestimmt handeln oder Deinen Willen äußern kannst. Ohne Vorsorgevollmacht greift dann das gesetzliche Betreuungsrecht.

Worum geht es bei einer Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, rechtliche und persönliche Angelegenheiten für Dich zu regeln, wenn Du nicht mehr selbstständig entscheiden oder handeln kannst.

Typischerweise umfasst sie folgende Bereiche:

Gerade im Pflegefall sollte die Vollmacht auch Pflegeleistungen, Pflegeheimverträge, Sozialleistungen und Vermögensfragen erfassen.

Ziel der Vorsorgevollmacht ist es unter anderen, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden und sicherzustellen, dass Entscheidungen in Deinem Sinne getroffen werden.

Muss die Vollmacht in einer einzigen Urkunde stehen?

Üblicherweise werden Muster zu Vorsorgevollmachten als einheitliches Dokument angeboten. Das ist jedoch nicht zwingend – und insbesondere im Bereich der Vermögenssorge oft unpraktisch.

Denn sobald die Vollmacht verwendet wird, muss sie regelmäßig im Original vorgelegt werden.

Das bedeutet: Ein Krankenhaus erhält Einblick in Regelungen zu Vermögen oder Bankangelegenheiten, während eine Bank wiederum Informationen zu Gesundheitsfragen sehen kann. Ob das gewünscht ist, solltest Du bedenken.

Gerade bei Vermögensangelegenheiten gelten zudem häufig besondere Anforderungen:

Tipp: Es kann sinnvoll sein, mindestens Regelungen und Vollmacht zur Vermögenssorge in einem gesonderten Dokument zu treffen.

Wer kann bevollmächtigt werden?

Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss nicht auf eine Person beschränkt sein.

Du kannst – sinnvollerweise getrennt nach Aufgabenbereichen – verschiedene Personen einsetzen.

Zum Beispiel:

Wichtig ist, dass die bevollmächtigten Personen von der Vollmacht wissen und bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen.

Wo findest Du Muster für eine Vorsorgevollmacht?

Ein umfassendes Muster stellt das Bundesjustizministerium zur Verfügung.

Daran solltest Du Dich halten, insbesondere bei Regelungen zur Gesundheitsvorsorge und Betreuung.

Auf der Website der Verbraucherzentrale kannst Du - basierend auf dem obigen Muster, Deine Vorsorgevollmacht online erstellen.

Ist die Vorsorgevollmacht formlos gültig?

Grundsätzlich ja.

In der Praxis hängt die Vollmacht betreff Vermögenssorge jedoch oft davon ab, ob die Vollmacht von Banken, Grundbuchamt oder Notaren akzeptiert wird.

Gilt die Vorsorgevollmacht im Ausland?

Informationen dazu findest Du hier.

Regelung digitaler Angelegenheiten

Wer soll in einem Vorsorgefall Zugriff auf Deine E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, PIN und TAN zum Online-Banking oder für Cloud-Dienste haben? Wenn schon, denn schon - gleich in der Vorsorgevollmacht mitregeln.

Ein Blick in den Beitrag Digitaler Nachlass hilft dazu weiter.

Hinterlegung und Zugriff

Sinnvoll kann die Registrierung im zentralen Vorsorgeregister sein.

Notvertretungsrecht (nur!) für Ehegatten

Die Ehe begründet kein allgemeines Vertretungsrecht. Auch Ehepartner dürfen nicht automatisch für den anderen handeln.

Seit 2023 gibt es ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten. Es gilt jedoch nur in bestimmten medizinischen Situationen und ist zeitlich begrenzt.

Mehr dazu findest Du hier.

Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht ersetzt keine Vorsorgevollmacht.

Sie ist auf rechtsgeschäftliche und behördliche Angelegenheiten ausgerichtet, etwa Verträge, Bankgeschäfte, Vermögensfragen, Behördenvorgänge.

Für die Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Betreuungssorge gelten jedoch besondere gesetzliche Anforderungen. Bestimmte Entscheidungen, etwa zu ärztlichen Maßnahmen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen, müssen ausdrücklich und schriftlich bevollmächtigt sein.

Eine allgemein gehaltene Generalvollmacht passt dafür nicht. Die Vorsorgevollmacht ist das richtige Instrument, weil sie persönliche und medizinische Entscheidungen nach den Vorgaben des Betreuungsrechts konkret regelt.

Vollmacht über den Tod hinaus oder für den Todesfall

Informiere Dich dazu auf dieser Seite.

Zum Herunterladen: Infokarte zur Vorsorgevollmacht – kurz & klar!

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