Ruheständlers Rechtsportal
Leitfoto

Vorsorgen / Vollmachten

Vorsorgevollmacht – warum, wofür, für wen?

Gerade im Alter kannst Du plötzlich in eine Situation geraten, in der Du nicht mehr selbstbestimmt handeln oder Deinen Willen äußern kannst. Ohne Vorsorgevollmacht greift dann das gesetzliche Betreuungsrecht.

Worum geht es bei einer Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, rechtliche und persönliche Angelegenheiten für Dich zu regeln, wenn Du nicht mehr selbstständig entscheiden oder handeln kannst.

Typischerweise umfasst sie folgende Bereiche:

Ziel der Vorsorgevollmacht ist es, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden und sicherzustellen, dass Entscheidungen in Deinem Sinne getroffen werden.

Muss die Vollmacht in einer einzigen Urkunde stehen?

Üblicherweise werden Vorsorgevollmachten als einheitliches Dokument angeboten. Das ist jedoch nicht zwingend – und insbesondere im Bereich der Vermögenssorge oft unpraktisch.

Denn sobald die Vollmacht verwendet wird, muss sie regelmäßig im Original vorgelegt werden.

Das bedeutet: Ein Krankenhaus erhält Einblick in Regelungen zu Vermögen oder Bankangelegenheiten, während eine Bank wiederum Informationen zu Gesundheitsfragen sehen kann. Ob das gewünscht ist, solltest Du bedenken.

Gerade bei Vermögensangelegenheiten gelten zudem häufig besondere Anforderungen:

Tipp: Es kann sinnvoll sein, Regelungen zur Vermögenssorge in einem gesonderten Dokument zu treffen.

Wer kann bevollmächtigt werden?

Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss nicht auf eine Person beschränkt sein.

Du kannst – sinnvollerweise getrennt nach Aufgabenbereichen – verschiedene Personen einsetzen.

Zum Beispiel:

Wichtig ist, dass die bevollmächtigten Personen von der Vollmacht wissen und bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen.

Wo findest Du Muster für eine Vorsorgevollmacht?

Ein umfassendes Muster stellt das Bundesjustizministerium zur Verfügung.

Auch die Verbraucherzentrale NRW bietet die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht online zu erstellen .

Ist die Vorsorgevollmacht formlos gültig?

Grundsätzlich ja.

In der Praxis hängt die Vollmacht betreff Vermögenssorge jedoch oft davon ab, ob die Vollmacht von Banken, Grundbuchamt oder Notaren akzeptiert wird.

Gilt die Vorsorgevollmacht im Ausland?

Informationen dazu findest Du hier.

Regelung digitaler Angelegenheiten

Auch Deine digitale Welt sollte berücksichtigt werden. Wer soll Zugriff auf Deine E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Online-Banking oder Cloud-Dienste haben?

Ein Blick in den Beitrag Digitaler Nachlass kann hier weiterhelfen.

Hinterlegung und Zugriff

Sinnvoll kann die Registrierung im zentralen Vorsorgeregister sein.

Notvertretungsrecht (nur!) für Ehegatten

Die Ehe begründet kein allgemeines Vertretungsrecht. Auch Ehepartner dürfen nicht automatisch für den anderen handeln.

Seit 2023 gibt es ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten. Es gilt jedoch nur in bestimmten medizinischen Situationen und ist zeitlich begrenzt.

Dieses Notvertretungsrecht ersetzt keine Vorsorgevollmacht. Mehr dazu erklärt die Verbraucherzentrale.

Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht ersetzt keine Vorsorgevollmacht.

Sie betrifft vor allem rechtsgeschäftliche Angelegenheiten, etwa Verträge oder Bankgeschäfte.

Die Vorsorgevollmacht geht darüber hinaus: Sie umfasst auch Entscheidungen in persönlichen Bereichen, insbesondere im Gesundheitsbereich.

⬅️ Zurück zu Vorsorgen