Vorsorgen/Vollmacht
Vorsorgevollmacht
Besonders im Alter kannst Du unvermittelt in eine Lage geraten, in der Du nicht mehr selbstbestimmt handeln oder Deinen Willen ausdrücken kannst (z.B. schwerer Schlaganfall, Demenz, Koma). Dafür sorgst Du mit der Vorsorgevollmacht vor.
Ohne Vorsorgevollmacht greift das gesetzliche Betreuungsrecht.
Mit
der Vorsorgevollmacht regelst Du alle Dir wichtigen Themen zu
Deiner Vermögenssorge,
Gesundheitssorge und bei Pflegebedürftigkeit Deinen
Aufenthalt (also z.B. Pflegeheim Deiner Wahl).
In der Vollmacht benennst Du eine(n) Bevollmächtigte(n). Du
kannst auch mehrere Personen benennen. Die eine
z.B. für die Vermögenssorge, eine andere z.B. bei
Pflegebedürftigkeit zum Aufenthalt oder zu
Wohnungsangelegenheiten.
Die
Vorsorgevollmacht nach dem oben verlinkten Muster bietet zu
jeder vorformulierten Verfügung die Wahl zwischen "ja" und
"nein". Überlege Dir das Nein genau. Abgelehnte Verfügungen
machen Deine Vorsorgevollmacht "löchrig". Wo die Vollmacht
nichts regelt, kann die gesetzliche Betreuung greifen.
Die bevollmächtigte/n Person/en sollte/n Deine Vollmacht und die Regelung kennen. Anderenfalls könnte passieren, dass sie im Vorsorgefall die mit mit der Vollmacht verbundene Aufgabe ablehnt. Außerdem muss die/er Bevollmächtigte im Ernstfall Zugriff auf Dein Vollmacht haben. Hier erfährst Du, wie man das sichergestellen kann.
Gesetzliche Gesundheitssorge-Vollmacht
Du bist verheiratet und hast (noch immer) keine Vorsorgevollmacht erteilt? Seit dem 01.01.2023 hilft die gesetzliche Vollmacht bei Gesundheitssorge. Glaube aber nicht, es erspare Dir die Mühe einer privat verfassten Vorsorgevollmacht. Das Gesetzt regelt nur einen Notfall (!), die gesetzliche Vollmacht gilt nur befristet, nur in engen Grenzen und nur unter strengen Voraussetzungen.
Vollmacht für digitale Angelegenheiten
Was fehlt in der obigen Muster-Vollmacht?
Dem Muster fehlen beim Thema "Vermögenssorge" Hinweise auf und Anweisungen zu digitalen Aktivitäten des Vollmachtgebers (z.B. Bestellungen im Netz, Aktivitäten auf Versteigerungsplattformen oder in sozialen Netzwerken, Geldtransaktionen (z.B. über Paypal)). Ergänze daher Deine Vorsorgevollmacht entsprechend. Hilfe dafür gibt es z.B. in der Studie "Digitaler Nachlass", dort konkret auf Seite 345 f. (gelb unterlegt).
Generalvollmacht
Eine sog. Generalvollmacht bezieht sich ausschließlich auf Rechtshandlungen. Das sind z.B. Kündigung, Vertragsabschluss, Widerruf u.ä.. sinnvoll sein. Sie ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht. Denn die geht, wie aufgezeigt, weit rüber ein rechtliche Handlungen hinaus.