Todesfall/Vollmachten
Mit einer Vollmacht "über den Tod hinaus" (transmortal) oder "für den Todesfall" (postmortal) kann die Person Deines Vertrauens unverzüglich nach dem Todesfall über den Nachlass zeitnah notwendige oder wirtschaftlich sinnvolle Verfügungen treffen. Beispiel: fällige Rechnungen oder Forderungen aus dem Nachlass bezahlen bzw. erfüllen (z.B. Miete oder Umlagen) oder die Wohnung auflösen.
Die Erben dagegen können frühestens nach der Testamentseröffnung über den Nachlass verfügen! Bis dahin aber vergehen nicht selten viele Monate!
Die Vollmacht "über den Tod hinaus" gilt bereits Lebzeiten, z.B. im Rahmen Deiner Vorsorgevollmacht, die Vollmacht "für den Todesfall" dagegen erst ab dem Todesfall.
Inhalt und Grenzen der Vollmacht bestimmst Du am besten schriftlich, getrennt von der eigentlichen Vollmachtsurkunde (!) - vor allem getrennt von Deinem Testament - an einer Stelle, an der sie sofort verfügbar ist.
Der/die Bevollmächtigte trägt gegenüber den Erben kein Risiko, wenn und soweit er im Rahmen seiner Vollmacht handelt. Die Erben sind solange an die Vollmacht gebunden, bis sie sie widerrufen.