Vorsorgen/Betreuungsverfügung
Betreuung - gesetzlich geregelt, vom Gericht verfügt
Die Betreuung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie betrifft Fälle, in denen die betroffene Person keineVorsorgevollmacht verfügt hat.
Betreuung wird auf Antrag vom Amtsgericht angeordnet. Den Antrag können z. B. der Betroffene selbst, ein Familienangehöriger, ein Arzt, ein Freund oder ein Nachbar stellen. Der Antrag wird bei dem Gericht eingereicht, in dessen Bezirkdie betroffene Person ihren Wohnsitz hat. .
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Betreuungsrecht (neu ab 2023!) findest Du auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Wozu eine Betreuungsverfügung?
Wenn die Betreuung gesetzlich geregelt ist – warum solltest Du dann selbst noch eine Verfügung treffen?
Mit Deiner Betreuungsverfügung beeinflusst Du zum einen die Auswahl des Betreuers, zum anderen dessen Vorgehen in der Betreuung, z. B. bei Entscheidungen zur Vermögenssorge, zu Deinen Wohnungsangelegenheiten oder zu Deinem Aufenthalt.
Was soll in der Betreuungsverfügung geregelt sein?
Du willst eine Betreuungsverfügung treffen, weißt aber nicht wie? Kein Problem! Das BMJV bietet ein hilfreiches Muster an. Und das Beste: Du kannst die Verfügung online auf der Website der Verbraucherzentrale NRW erstellen. Jetzt nur noch ausdrucken und – nicht vergessen – unterschreiben! Alles ist formlos; einen Notar brauchst Du dafür nichtMuster parat. Und das Beste: Die Verfügung kannst Du online auf der Website der Verbraucherzentrale NRW - erledigen. Jetzt noch ausdrucken und - nicht vergessen - unterschreiben! Alles formlos; einen Notar brauchst Du dafür nicht.