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Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Instrument der Vorsorge für Situationen, in denen Du eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst.

Betreuung – gesetzlich geregelt, vom Gericht verfügt

Die Betreuung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie kommt in Betracht, wenn jemand seine Angelegenheiten rechtlich nicht mehr selbst regeln kann und keine ausreichende andere Hilfe vorhanden ist – zum Beispiel keine passende Vorsorgevollmacht.

Betreuung ist keine Pflege

Wichtig: Betreuung bedeutet rechtliche Betreuung, nicht körperliche Pflege. Ein Betreuer wäscht, pflegt oder versorgt Dich also nicht selbst. Er kann aber rechtlich dafür sorgen, dass Hilfe organisiert wird – etwa durch Anträge, Absprachen mit Ärzten oder Verträge mit einem Pflegedienst oder Pflegeheim.

Wer kann eine Betreuung wo beantragen?

Betreuung wird auf Antrag vom Amtsgericht angeordnet. Den Antrag können z. B. der Betroffene selbst, ein Familienangehöriger, ein Arzt, ein Freund oder ein Nachbar stellen. Der Antrag wird bei dem Gericht eingereicht, in dessen Bezirk die betroffene Person ihren Wohnsitz hat.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Betreuungsrecht findest Du gut erklärt bei pflege.de . Dort findest Du auch eine Checkliste dazu, wer sich als Betreuer eignet.

Ein übersichtlich gestaltetes Merkblatt des Bundesministeriums der Justiz beantwortet wichtige Fragen zum Betreuungsrecht – auch zu möglichen Alternativen zur Betreuung.

Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht - sind das Alternativen?

Vielleicht hast Du bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt. Dann fragst Du Dich: Wozu brauche ich zusätzlich noch eine Betreuungsverfügung?

Die Antwort: Die Vorsorgevollmacht soll eine gerichtliche Betreuung möglichst vermeiden. Sie kann aber lückenhaft sein, unwirksam sein, widerrufen werden oder im Ernstfall von Banken, Behörden oder anderen Stellen nicht anerkannt werden. Dann kann trotzdem eine Betreuung notwendig werden.

Für diesen Fall ist die Betreuungsverfügung wichtig. Mit ihr bestimmst Du, wen das Gericht dann als Betreuer einsetzen soll – und wen gerade nicht. Sie ist also eine zusätzliche Absicherung, falls die Vorsorgevollmacht nicht ausreicht.

Außerdem kannst Du Wünsche für die spätere Betreuung festhalten, zum Beispiel zur Vermögenssorge, zu Wohnungsangelegenheiten, zur Pflegeorganisation oder zur Frage, wo Du wohnen möchtest.

Was soll in der Betreuungsverfügung geregelt sein?

Du willst eine Betreuungsverfügung treffen, weißt aber nicht, wie? Kein Problem! Das Bundesministerium der Justiz stellt ein hilfreiches Formular zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zur Verfügung.

Auch die Verbraucherzentralen bieten ein kostenloses Online-Tool an. Damit kannst Du Schritt für Schritt eine individuelle Betreuungsverfügung erstellen: Betreuungsverfügung online erstellen . Danach musst Du das Dokument ausdrucken, prüfen, datieren und unterschreiben. Ein Notar ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.

Zum Herunterladen: Infokarte zur Betreuungsverfügung – kurz & klar!

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