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Vorsorgen/Betreuungsverfügung

Wann ist Betreuung erforderlich, wer ordnet sie an?

Wann eine Betreuung erforderlich ist, liest Du in  §§ 1814 ff. BGB. Die regeln Fälle, die man mit einer Vorsorgevollmacht auch selbstbestimmt regeln kann (und sollte!).

Betreuung wird vom Amtsgericht (sog. BetreuungsG) auf Antrag angeordnet. Den Antrag können der Betroffene oder z.B. ein Familienangehöriger, der Arzt, ein Freund oder Nachbar stellen. Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem Wohnsitz der betroffenen Person.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Betreuungsrecht (neu ab 2023!) erfährst Du hier.

Wozu eine Betreuungsverfügung?

Wenn die Betreuung gesetzlich geregelt ist, warum solltest Du noch selbst etwas zur Betreuung verfügen? Nun, mit der Betreuungsverfügung beeinflusst Du zum ersten die Auswahl des Betreuers, zum zweiten sein Handeln - z.B. bei der Vermögenssorge, bei Deiner Wohnungsangelegenheit und/oder Deinen Aufenthalt.

Du hast schon eine Vorsorgevollmacht erteilt? Wozu da noch eine Betreuungsverfügung?

Antwort: Deine Betreuungsverfügung ist dann Auffangnetz für Situationen, die Du in Deiner Vorsorgevollmacht nicht bedacht hast oder in der die bevollmächtigte Person z.B. wegen Krankheit oder Tod für Dich nicht handeln kann.

Wie und was wird zur Betreuung verfügt?

Du willst nun eine Betreuungsverfügung treffen, weißt nur nicht wie? Kein Problem! Das BMJV hält ein gutes Muster für Dich parat. 


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