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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmst Du heute, welche medizinische Behandlung Du später willst oder ablehnst, wenn Du nicht mehr selbst entscheiden oder Deinen Willen ausdrücken kannst.

Worum geht es?

Eine Patientenverfügung wird wichtig, wenn Du Deinen Willen zum Beispiel im Koma, nach schweren Kopfverletzungen durch einen Unfall, nach einem Schlaganfall oder am Lebensende nicht mehr selbst äußern kannst.

In der Verfügung legst Du fest, welche medizinischen Maßnahmen in solchen und vergleichbaren Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Es geht also um Deine im Voraus festgelegte medizinische Selbstbestimmung.

Was kannst Du regeln?

Du kannst festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst. Wichtig ist: Die Verfügung muss später zu der konkreten Lebens- und Behandlungssituation passen.

Deshalb solltest Du immer beides zusammen beschreiben: die Situation und die Behandlung, die Du dann wünschst oder ablehnst. Nur wenn Situation und medizinische Maßnahme ausreichend konkret beschrieben sind, lässt sich sicher beurteilen, ob die Verfügung auf den aktuellen Fall zutrifft.

Im Wesentlichen geht es um:

Wann ist die Patientenverfügung verbindlich?

Wichtig: Deine Patientenverfügung ist verbindlich, wenn ihre Festlegungen auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Dann muss Deinem darin festgelegten Willen Ausdruck und Geltung verschafft werden.

Eine allgemeine Aussage wie „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reicht für sich allein regelmäßig nicht aus. Sie kann aber bei der Ermittlung Deines Willens eine Rolle spielen. Deshalb solltest Du möglichst genau beschreiben, in welchen Situationen Du welche medizinischen Maßnahmen wünschst oder ablehnst.

Wie wird die Patientenverfügung erstellt?

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein. Einen Notar brauchst Du dafür grundsätzlich nicht.

Die Verbraucherzentralen bieten ein kostenloses Online-Tool an. Damit kannst Du Schritt für Schritt eine persönliche Patientenverfügung online erstellen. Das ausgefüllte Dokument musst Du anschließend ausdrucken, prüfen und unterschreiben.

Das Online-Tool der Verbraucherzentralen basiert auf Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz. Informationen und Muster findest Du auch direkt beim Bundesministerium der Justiz .

Am besten besprichst Du Deine Verfügung mit Deiner Hausärztin oder Deinem Hausarzt. Dann verstehst Du besser, was künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung oder palliative Behandlung konkret bedeuten, bei Dir bewirken können und ob Du das auch dann so willst.

Zum Herunterladen: Infokarte zur Patientenverfügung – kurz & klar!

Warum gehört eine Vorsorgevollmacht dazu?

Die Patientenverfügung bestimmt, welche medizinischen Maßnahmen Du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst. Mit einer entsprechend ausgestalteten Vorsorgevollmacht bestimmst Du zusätzlich, wer Dich in den von der Vollmacht erfassten Angelegenheiten vertreten darf.

Eine Patientenverfügung ist auch ohne Vorsorgevollmacht wirksam. Trotzdem ist eine zusätzliche Vorsorgevollmacht sinnvoll. Die bevollmächtigte Person kann im Ernstfall zusammen mit den behandelnden Ärzten prüfen, ob die Festlegungen Deiner Patientenverfügung auf die aktuelle Situation zutreffen, und Deinem Willen Geltung verschaffen.

Trifft Deine Patientenverfügung auf die konkrete Situation zu, darf die bevollmächtigte Person nicht nach eigenen Vorstellungen entscheiden. Maßgeblich ist Dein festgelegter Wille.

Gibt es keine passende Festlegung in Deiner Patientenverfügung, muss die bevollmächtigte Person Deine Behandlungswünsche oder Deinen mutmaßlichen Willen ermitteln und auf dieser Grundlage entscheiden. Deshalb solltest Du mit Deiner Vertrauensperson frühzeitig darüber sprechen, was Dir in schwierigen medizinischen Situationen wichtig ist.

Für bestimmte besonders schwerwiegende medizinische Entscheidungen muss eine Vollmacht schriftlich erteilt sein und diese Entscheidungen ausdrücklich umfassen.

Was gilt, wenn keine Patientenverfügung da ist?

Gibt es keine Patientenverfügung oder passt sie nicht auf die aktuelle Situation, müssen Deine Behandlungswünsche oder Dein mutmaßlicher Wille ermittelt werden.

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bespricht die medizinisch angezeigten Maßnahmen mit Deinem Bevollmächtigten oder einem gerichtlich bestellten Betreuer. Dabei ist zu klären, welche Entscheidung Deinem Willen entspricht.

Nahe Angehörige und andere Vertrauenspersonen können dabei wichtige Hinweise geben. Sie erhalten aber nicht allein wegen ihrer Verwandtschaft das Recht, medizinische Entscheidungen für Dich zu treffen.

Das kann schwierig werden, wenn niemand genau weiß, was Du gewollt hättest oder wenn unterschiedliche Erinnerungen bestehen. Gerade deshalb sind eine möglichst klare Patientenverfügung und eine passende Vorsorgevollmacht hilfreich.

Kannst Du Deine Verfügung ändern oder widerrufen?

Ja. An eine einmal verfasste Patientenverfügung bist Du nicht dauerhaft gebunden. Du kannst sie jederzeit ändern.

Außerdem kannst Du Deine Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen. Der Widerruf kann zum Beispiel mündlich oder durch eine andere eindeutige Äußerung erfolgen.

Informiere Deine Vertrauensperson, wo die aktuelle Fassung Deiner Verfügung aufbewahrt ist. Alte Fassungen solltest Du möglichst entfernen, damit im Ernstfall keine Zweifel darüber entstehen, welche Erklärung gelten soll.

Patientenverfügung und Organspende

Patientenverfügung und Organspendeausweis sollten zusammenpassen. Ein Widerspruch kann entstehen, wenn Du intensivmedizinische Maßnahmen ablehnst, zugleich aber Organe spenden möchtest. Für eine Organspende können solche Maßnahmen kurzfristig notwendig sein.

Gute Hinweise dazu findest Du beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit .

Gilt die Patientenverfügung im Ausland?

Antworten auf diese Frage findest Du auf der Website von „Patientenverfügung.digital“: hier zur Patientenverfügung

Abgrenzung: Sterbehilfe

Eine Patientenverfügung ist keine Sterbehilfe. Sie regelt, welche medizinischen Behandlungen Du wünschst oder ablehnst, wenn Du Dich selbst nicht mehr äußern kannst.

Eine verständliche Übersicht zur Sterbehilfe findest Du bei der Verbraucherzentrale .

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