Todesfall im Pflegeheim – Befugnisse vorher regeln
Nach dem Tod eines Heimbewohners muss das Heimzimmer meist kurzfristig geräumt werden. Für Deine Angehörigen ist es deshalb eine große Hilfe, wenn Du vorher regelst, wer gegenüber dem Heim handeln, Dein Zimmer räumen und insbesondere persönliche Unterlagen und Wertsachen entgegennehmen darf.
Warum ist das wichtig?
Der Wohn- und Betreuungsvertrag im Pflegeheim endet grundsätzlich mit dem Tod des Heimbewohners .
Im Zimmer bleiben aber persönliche Sachen zurück – oft nicht nur Möbel und Kleidung, sondern auch wichtige Unterlagen, vielleicht sogar ein Testament, sowie Wertgegenstände. Sie gehören zum Nachlass.
Dieser geht mit dem Tod auf den oder die Erben über. Andere Personen benötigen eine entsprechende Befugnis. Das Heim darf Nachlassgegenstände deshalb nicht ohne ausreichende Legitimation herausgeben.
Gerade unmittelbar nach dem Tod lässt sich die Erbenstellung gegenüber dem Heim aber häufig noch nicht zuverlässig nachweisen. Selbst ein im Zimmer aufgefundenes privates Testament hilft nicht sofort weiter: Es muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert und dort eröffnet werden.
Damit können sich Räumung und Herausgabe persönlicher oder wertvoller Gegenstände verzögern. Zusätzliche Kosten, etwa für Räumung und Einlagerung, können die Folge sein.
Wie kannst Du die notwendigen Befugnisse vorbereiten?
Dein Ehepartner, Deine Kinder oder Enkel sind nicht allein deshalb berechtigt, Dein Heimzimmer zu räumen oder persönliche Unterlagen und Wertsachen entgegenzunehmen, weil sie Deine Angehörigen sind. Mehr dazu findest Du unter Angehörige und Vertretungsbefugnis .
Auch das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht hilft nach dem Tod nicht weiter. Es gilt nur für bestimmte Gesundheitsangelegenheiten.
Heimvertrag prüfen
Prüfe schon beim Abschluss des Heimvertrags, was für den Todesfall geregelt ist. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz lässt ausdrücklich Vereinbarungen darüber zu, wie nach Deinem Tod mit den im Heim befindlichen Nachlassgegenständen umgegangen werden soll.
Wichtig ist also insbesondere: Bestimme und bevollmächtige eine Person Deines Vertrauens, den Nachlass im Heimzimmer entgegenzunehmen und das Zimmer zu räumen.
Du solltest sie am besten noch berechtigen, Untervollmacht zu erteilen. Denn es ist ungewiss ist, wann sie zum Einsatz kommt und das Zeitfenster dafür ist begrenzt. Sie könnte gerade beruflich, durch Reisen oder Krankheit verhindert sein.
Vorsorgevollmacht prüfen
Vielleicht hast Du bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt. Dann prüfe, ob sie ausdrücklich über Deinen Tod hinaus oder für den Todesfall gilt und die notwendigen Handlungen gegenüber dem Pflegeheim umfasst.
Ist das nicht eindeutig geregelt, solltest Du die Vollmacht entsprechend ergänzen oder neu fassen.
Weiterführende Information
Zu Räumungsfristen, möglichen Kosten, Einlagerung und den weiteren praktischen Schritten informiert die Verbraucherzentrale: „Todesfall im Pflegeheim – die wichtigsten Schritte für Hinterbliebene“ .
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