Wohnen/Todesfall
Tod des Mieters
Als Mieter hast Du Dir sicher schon mal die Frage gestellt, was passiert mit Deiner Wohnung, wenn Du stirbst.
Im Grundsatz gilt: Das Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod einer Vertragspartei. Was bedeutet dann Dein Tod für Angehörige im Haushalt, also z.B. dem Ehepartner, der nicht Vertragspartei ist?
Die haben das Recht, in den Mietvertrag einzutreten. Dafür gibt es eine Rangfolge: an erster Stelle steht der Ehe- bzw. gesetzliche Lebenspartner.Du lebst allein in Deiner Wohnung? Dann geht das Mietverhältnis auf Deiner Erben über. Diese aber auch der Vermieter können dann den Mietvertrag außerordentlich kündigen.
Erläuterungen zu den wesentlichen miet- und erbrechtlichen Aspekten findest Du bei anwalt.org .
Tod des Vermieters
Was geschieht mit dem Mietverhältnis, wenn Dein Vermieter stirbt?
Ganz einfach: Es bleibt rechtlich davon unberührt. An Stelle des verstorbenen Vermieters treten seine Erben.
Doch mit dem Wechsel können sich für Dich ein paar Fragen stellen, z.B.: Wohin zahlst Du ab Kenntnis vom Tod des Vermieters mit befreiender Wirkung die Miete oder was geschieht mit der Kaution?.
Tod bei selbstgenutzem Eigentum
Bewohnst mit dem Partner oder einem Angehörigen eine Immobilie, die Dir allein gehört?
Anders als bei Tod des Mieters, ist für diesen Fall ein Weiterwohnen gesetzlich nicht geregelt. Informativ dazu ist dieser Beitrag auf anwalt.de
Übrigens: Eine lebensnahe Anfrage zum Wohnrecht für den Lebenspartner findest Du auf diesem Anwaltsportal
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