Nachlass/Hausrat
Es klingt ein wenig banal, aber hast Du mit Deinem Partner schon einmal darüber nachgedacht, was mit eurem Hausrat geschieht, wenn einer von euch beiden stirbt?
Nein? Dann solltet ihr das zügig nachholen und dem Überlebenden den Verbleib des Hausrats vorsorglich sichern. Denn nur dem gesetzlich(!) erbenden Ehe- bzw. gesetzlichen Lebenspartner verbleibt der Hausrat kraft Gesetzes.
Warum das so ist und wie ihr dieses Thema regeln könnt, das erklärt Dir knapp und eingängig ein Beitrag auf dieser Anwalts-Website.