Ruheständlers Rechtsportal

Leitfoto

Wohnen/Aufnahme Dritter

Mietwohnung/Betreuung/Hilfe

Wenn wegen Alters, Gebrechens oder Krankheit vorübergehend oder dauerhaft Hilfe im Haushalt oder für persönliche Betreuung nötig wird, darfst Du - unter bestimmetn Voraussetzungen - eine helfende Person in Deiner Wohnung aufnehmen. Dabei ist gleich, ob Du oder ein Haushaltsangehöriger diese Hilfe braucht.

Angehörige kannst Du ohnehin vorübergehend aufnehmen. Beachte aber: Bei dauerhaftem Einzug in die Wohnung, insbesondere einer fremden Pflegeperson darf die Wohnung mit diesem Zuwachs nicht überbelegt werden.

Kurz und klar zum Thema informiert Dich die Website anwalt.de

Mietwohnung/Lebenspartner

Im Alter bist Du nicht gern alleine. Vielleicht ergibt sich eine (neue) Partnerschaft. Wenn die Wohnungsgröße stimmt, wollt ihr vielleicht zusammenziehen. Wird geheiratet oder geht es um eine Partnerschaft  nach dem LebenspartnerG, ist das unproblematisch. Denn der Mieter hat Anspruch darauf, den Partner in der Wohnung aufzunehmen. Der Vermieter muss nicht zustimmen, aber informiert werden (z.B. wegen der Nebenkostenverteilung).

Seid ihr aber ein nicht gesetzlich verbundenes Paar, dann muss der Vermieter zustimmen. In der  Regel hast Du aber Anspruch auf diese Zustimmung.

Was ist, wenn Du verstirbst? Kann Dein/e Partner/in wohnen bleiben? Die Antwort erfährst Du hier.

Eigentumswohnung

Wohngemeinschaften (WG) unter Senioren sind nicht ungewöhnlich. Die kannst Du - bei passender Räumlichkeit - in Deiner Eigentumswohnung begründen oder Deine Wohnung an eine Senioren-WG vermieten. Schau zuvor aber in die Teilungserklärung. In der Regel ist darin bestimmt die, dass das Wohnungseigentum allein Wohnzwecken dienen muss. Die WG darf also weder Heimcharakter haben noch bekommen. Das ist gewerbliche Nutzung und damit unzulässig.


⬅️ zurück zu Wohnen