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Senioren-WG und Pflege-WG: Gemeinsam wohnen im Alter

Eine Wohngemeinschaft ist nicht nur etwas für junge Leute. Auch im Ruhestand kann gemeinsames Wohnen mehr Gesellschaft, Sicherheit und gegenseitige Unterstützung bieten. Und wenn später Pflege notwendig wird, kann daraus unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflege-WG werden.

Was ist eine Senioren-WG?

In einer Senioren-WG leben mehrere ältere Menschen gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus. Jeder hat in der Regel seinen eigenen Bereich; Küche, Wohnzimmer oder andere Räume werden gemeinsam genutzt.

Pflege gehört nicht automatisch dazu. Wird ein Bewohner pflegebedürftig und nimmt einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, wird aus der Senioren-WG deshalb noch nicht automatisch eine ambulant betreute Wohngruppe im Sinne der Pflegeversicherung.

Senioren-WG in einer Mietwohnung

Eine Senioren-WG kann grundsätzlich auch in einer Mietwohnung eingerichtet werden. Wichtig ist, wie der Mietvertrag gestaltet ist. Mieten mehrere Senioren die Wohnung von Anfang an gemeinsam, sollte im Vertrag klar geregelt sein, wer Mieter ist.

Lebst Du bereits allein in der Wohnung und möchtest später einen weiteren Mitbewohner aufnehmen, kann § 553 BGB wichtig sein. Bei einem nachträglich entstandenen berechtigten Interesse kannst Du grundsätzlich die Erlaubnis verlangen, einen Teil der Wohnung einem Dritten zu überlassen.

Der Anspruch besteht allerdings nicht grenzenlos, etwa wenn die Wohnung überbelegt würde oder dem Vermieter die Aufnahme aus anderen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Mehr dazu findest Du unter Wer darf in die Wohnung aufgenommen werden?.

Kann in einer Mietwohnung eine Pflege-WG entstehen?

Grundsätzlich ja. Auch eine Pflege-WG kann in gemieteten Räumen bestehen. Typisch ist, dass die Bewohner dort tatsächlich wohnen und ambulante Pflege- oder Betreuungsleistungen zusätzlich organisieren.

Bleiben die Bewohner selbstbestimmt und wählen oder beauftragen sie ihre Pflege- und Betreuungsdienste selbst, steht weiterhin das Wohnen im Vordergrund. Anders kann die rechtliche Beurteilung ausfallen, wenn ein Betreiber Wohnung, Betreuung und Pflege weitgehend aus einer Hand organisiert.

Sind Wohnraum sowie Pflege- oder Betreuungsleistungen vertraglich miteinander gekoppelt, kann zusätzlich das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) zu beachten sein.

Senioren- und Pflege-WG in einer Eigentumswohnung

Auch in einer Eigentumswohnung ist eine Wohngemeinschaft grundsätzlich möglich. Nach § 13 WEG darf ein Wohnungseigentümer sein Sondereigentum grundsätzlich selbst bewohnen oder vermieten.

Der Bundesgerichtshof versteht den Begriff des Wohnens weit. Auch eine Wohngemeinschaft kann grundsätzlich eine Wohnnutzung sein.

Das kann auch für eine Senioren-WG gelten, deren Bewohner ambulant gepflegt werden. So hat das AG Charlottenburg , eine Senioren-WG mit ambulantem Pflegedienst als Wohnnutzung angesehen, solange die Nutzung nicht den Charakter eines kommerziellen Pflegeheims annimmt.

Nimmt die Organisation den Charakter eines kommerziell betriebenen Pflegeheims an, kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Deshalb solltest Du insbesondere Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung prüfen.

Was ist eine Pflege-WG?

In einer Pflege-WG leben mehrere pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer Wohnung und organisieren ihre pflegerische Versorgung. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle.

Bei einer selbstverantworteten Pflege-WG entscheiden die Bewohner oder ihre Vertreter weitgehend selbst über Zusammenleben, Pflege und Betreuung. Daneben gibt es anbieterverantwortete Pflege-WGs, bei denen ein Betreiber stärker in Organisation und Versorgung eingebunden ist.

Welche zusätzlichen Anforderungen und Aufsichtsregeln gelten, hängt auch vom jeweiligen Landesrecht und von der konkreten Organisation der WG ab.

Unterstützung durch die Pflegeversicherung

Für eine ambulant betreute Pflege-WG kann die Pflegeversicherung einen Wohngruppenzuschlag je anspruchsberechtigtem Pflegebedürftigen gewähren.

Dafür müssen unter anderem drei bis zwölf Personen gemeinsam in einer Wohnung leben, von denen mindestens drei pflegebedürftig sind. Außerdem muss die Wohngruppe gemeinschaftlich eine Person beauftragen, die organisatorische, betreuende oder haushaltsbezogene Aufgaben übernimmt.

Weitere Voraussetzungen regelt § 45f SGB XI .

Für die Neugründung einer solchen ambulant betreuten Wohngruppe sieht § 45g SGB XI außerdem unter bestimmten Voraussetzungen eine Anschubfinanzierung für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der Wohnung vor.

Seit 2026 gibt es außerdem eine neue Möglichkeit, die pflegerische Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen durch besondere Verträge nach § 92c SGB XI zu organisieren. Dafür gelten eigene Leistungen nach § 45h SGB XI .

Worauf ist vor der Gründung zu achten?

Vor einer Senioren- oder Pflege-WG sollte geklärt sein: Wer ist Mieter oder Eigentümer? Wer entscheidet über neue Mitbewohner? Wie werden Miete, Haushalts- und Betreuungskosten verteilt? Wer wählt den Pflegedienst? Und was passiert, wenn jemand auszieht, dauerhaft ins Pflegeheim wechselt oder stirbt?

Besonders bei einer Pflege-WG sollten Mietvertrag, Pflegevertrag und Vereinbarungen über Betreuung klar voneinander abgegrenzt und aufeinander abgestimmt sein.

Weitere Informationen

Einen guten Überblick über Pflege-Wohngemeinschaften, ihre Organisation und die Leistungen der Pflegeversicherung bietet der Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums .

Ausführliche Informationen zum Unterschied zwischen selbstverantworteten und anbieterverantworteten Pflege-WGs findest Du außerdem bei gesund.bund.de .

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