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Senioren-Wohngemeinschaft: Gemeinsam wohnen im Alter

Eine Wohngemeinschaft ist nicht nur etwas für junge Leute. Auch im Ruhestand kann gemeinsames Wohnen eine gute Lösung sein: mehr Gesellschaft, mehr Sicherheit und manchmal auch weniger Kosten.

Senioren-WG – rechtlich möglich?

WG, das Kürzel erinnert vielleicht an Jungsein, Gemeinschaft und Geselligkeit. Aber für eine Wohngemeinschaft musst Du nicht jung sein. Wichtig ist vor allem der Wunsch, nicht allein zu wohnen und den Alltag gemeinsam zu organisieren.

Eine Senioren-WG kann Unterstützung geben, Hilfe im Alltag erleichtern oder bestimmte Kosten auf mehrere Schultern verteilen. Sie kann eine Alternative zum betreuten Wohnen, zum Pflegeheim oder einfach zum Alleinleben sein.

Mietwohnung: Zustimmung des Vermieters?

Lebst Du zur Miete, kommt es darauf an, ob weitere Personen dauerhaft in die Wohnung aufgenommen werden sollen. Dann kann eine Zustimmung des Vermieters erforderlich sein.

Hast Du ein berechtigtes Interesse, kann in vielen Fällen ein Anspruch auf Zustimmung bestehen (§ 553 BGB). Das gilt aber nicht grenzenlos: Die Wohnung darf zum Beispiel nicht überbelegt werden.

Mehr dazu findest Du auch auf der Seite Wer darf mit Dir zusammen wohnen?.

Eigentumswohnung: Teilungserklärung prüfen

In der eigenen Eigentumswohnung ist eine Senioren-WG grundsätzlich möglich, solange die Wohnung weiterhin zu Wohnzwecken genutzt wird.

Wichtig ist aber ein Blick in die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Dort kann geregelt sein, wie die Wohnung genutzt werden darf. Problematisch kann es werden, wenn die Nutzung nicht mehr wie normales Wohnen wirkt, sondern eher gewerblich oder heimähnlich organisiert ist.

Worauf Du praktisch achten solltest

Vor dem Start einer Senioren-WG sollte klar sein: Wer wohnt dort? Wer zahlt welche Kosten? Wer darf bleiben, wenn ein Mitbewohner auszieht, pflegebedürftig wird oder stirbt? Und wer entscheidet bei Streit?

Gerade bei älteren Menschen sollte die Wohnform nicht nur sympathisch klingen, sondern auch rechtlich und praktisch gut vorbereitet sein. Das gilt besonders, wenn Pflege, Betreuung oder gemeinsame Haushaltsführung hinzukommen.

Weitere Informationen

Eine Zwei- oder Mehrpersonen-WG kann man als Mieter, Wohnungseigentümer oder Hauseigentümer organisieren. Was jeweils zu beachten ist, erklärt die Seniorenhilfe „Wir für Uns“ eG mit Informationen zur Senioren-WG.

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