Wer muss für wen Unterhalt zahlen?
Unterhaltspflichten bestehen innerhalb der Familie in beide Richtungen. In der Praxis greifen sie aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einer festen Reihenfolge.
Nach dem Gesetz sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu leisten. Dazu gehören Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel.
Entscheidend ist jedoch: Unterhalt wird nicht gleichzeitig von allen verlangt. Zunächst sind immer die näheren Angehörigen verpflichtet.
Wie ist die Reihenfolge der Unterhaltspflichten?
Grundsätzlich gilt:
- Eltern sind zuerst für ihre Kinder verantwortlich
- Kinder sind später für ihre Eltern verantwortlich
- Großeltern oder Enkel werden nur einbezogen, wenn die jeweils nähere Generation nicht leisten kann
Man spricht deshalb von einer abgestuften Verantwortung innerhalb der Familie.
Welche Rolle spielt das Sozialamt?
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, übernimmt zunächst der Staat – etwa bei Pflegekosten im Alter.
Ein Rückgriff auf Angehörige ist heute deutlich eingeschränkt. Besonders wichtig: Kinder werden in der Regel erst ab einem höheren Einkommen (über 100.000 Euro jährlich) herangezogen.
Bei weiter entfernten Verwandten – etwa Enkeln oder Großeltern – ist ein Rückgriff des Sozialamts grundsätzlich ausgeschlossen.
Die wichtigsten Konstellationen im Überblick
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Unterhalt zwischen Eltern und erwachsenen Kindern
Wann Eltern zahlen müssen – und wann Kinder für ihre Eltern aufkommen.
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Unterhalt zwischen Großeltern und Enkeln
Welche Rolle die nächste Generation spielt und wann sie überhaupt herangezogen wird.