Ruheständlers Rechtsportal

Leitfoto

Familie/Unterhaltspflichten

Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern

Deine elterliche Unterhaltspflicht endet erst, wenn Dein erwachsenes Kind wirtschaftlich (wieder) auf eigenen Beinen steht. Das Wichtigste in Kürze zum Unterhalt für erwachsene Kinder erfährst z.B. beim Online-Magazin "Finanztip".

Erwachsene Kinder gegenüber ihren Eltern

Die Unterhaltspflicht ist keine Einbahnstraße. Kinder sind umgekehrt auch für Mutter oder Vater unterhaltspflichtig. Daher sorgt sich der eine oder andere Ruheständler, das Sozialamt könnte über diese Unterhaltspflicht auf die Kinder zurückgreifen, wenn eines Tages Rente und Erspartes nicht mehr für die Kosten des Pflegeheims ausreichen. Die Sorge ist für die meisten Ruheständler unbegründet. Warum? Darüber informiert Dich z.B. die Online-Magazine von  „finanztip“  oder   der Verbraucherschutzzentrale


➡️ weiter zu Unterhalspflicht Großeltern/Enkel