Familie/Unterhaltspflichten
Großeltern für ihre Enkel
Verwandte in gerader Linie sind aneinander zum Unterhalt verpflichtet. Dein Enkel und Du, ihr seid in gerader Linie verwandt. Als Oma oder Opa trifft Dich jedoch keine unmittelbar Unterhaltspflicht gegenüber den Enkeln. Für Großeltern gilt eine sog. Ausfall- bzw. Ersatzhaftung. Näheres dazu kurz und bündig auf der Website "anwalt.de", etwas detailreicher bei "JuraForum". Soweit die zivilrechtliche Lage.
Es gibt noch eine sozialrechtliche. Erhält der Enkel Hilfe vom Sozialamt, kann es am Ende nicht auf die Großeltern zurückgreifen. Sie sind Verwandte zweiten Grades, bei denen § 94 Abs. 1 Satz 3 SGB XI den Rückgriff ausschließt.
Enkel für ihre Großeltern
Verwandte in gerader Linie sind aneinander zum Unterhalt verpflichtet. Dein Enkel und Du, ihr seid in gerader Linie verwandt. Als Oma oder Opa trifft Dich jedoch keine unmittelbar Unterhaltspflicht gegenüber den Enkeln. Für Großeltern gilt eine sog. Ausfall- bzw. Ersatzhaftung. Näheres dazu kurz und bündig auf der Website "anwalt.de", etwas detailreicher bei "JuraForum". Soweit die zivilrechtliche Lage.
Es gibt noch eine sozialrechtliche. Erhält der Enkel Hilfe vom Sozialamt, kann es am Ende nicht auf die Großeltern zurückgreifen. Sie sind Verwandte zweiten Grades, bei denen § 94 Abs. 1 Satz 3 SGB XI den Rückgriff ausschließt.
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