Rollator im Hausflur?
Für viele ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen ist der Rollator eine unverzichtbare Gehhilfe. Doch darf er deshalb im Hausflur oder Treppenhaus stehen bleiben? Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
Im Mietshaus
Bist Du auf einen Rollator angewiesen, kann der Vermieter Dir das Abstellen im Hausflur nicht ohne Weiteres verbieten. Dein Interesse an einer erreichbaren Gehhilfe muss gegen die Interessen des Vermieters und der übrigen Hausbewohner abgewogen werden.
Auch ein allgemeines Abstellverbot in der Hausordnung entscheidet deshalb nicht automatisch gegen Dich. Der Vermieter kann aber verlangen, dass Du einen geeigneten Abstellplatz nutzt und den Rollator möglichst platzsparend abstellst oder zusammenklappst.
Zugleich dürfen Durchgänge sowie Flucht- und Rettungswege nicht unzumutbar oder sicherheitsrechtlich unzulässig beeinträchtigt werden. Ob das der Fall ist, hängt insbesondere von der Breite des Flurs, dem Standort und der Möglichkeit ab, den Rollator schnell beiseitezustellen. Das AG Hannover , hielt zwei abgestellte Rollatoren trotz einer gewissen Einschränkung des Rettungswegs für zulässig, weil sie schnell und einfach beiseitegeschoben werden konnten.
In der Wohnungseigentumsanlage
Auch in einer Wohnungseigentumsanlage kann ein Rollator im gemeinschaftlichen Hausflur oder Treppenhaus nicht ohne Weiteres verboten werden. Das Treppenhaus gehört regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum und darf von den Wohnungseigentümern grundsätzlich mitbenutzt werden.
Dabei müssen jedoch die Rechte der übrigen Eigentümer, bestehende Vereinbarungen und Beschlüsse sowie Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. Auch hier kommt es deshalb auf die konkrete Situation im Haus an.
Was heißt das praktisch?
Eine starre Regel gibt es nicht. Je stärker Du auf den Rollator angewiesen bist und je weniger er andere Bewohner oder Rettungswege beeinträchtigt, desto eher muss sein Abstellen im Hausflur geduldet werden.
Mehr zu den Voraussetzungen findest Du zum Beispiel bei Juraforum .