Wohnen/Modernisierung/Duldungspflicht
Modernisierung von Wohnraum ist eine gute Sache. Über die Voraussetzungen für Modernisierungsmaßnahmen am und im Mietobjekt gibt es gute Infos bei "finanztip.de". Als Ruheständler fürchtest Du jedoch den damit verbundenen Lärm, das Möbelrücken und Putzen.
Grundsätzlich musst du als Mieter Maßnahmen der Modernisierung dulden. Das gilt nicht, wenn die Maßnahme für Dich und/oder mit Dir im Haushalt lebende Personen eine Härte bedeuten.
Allerdings: (hohes) Alter allein befreit nicht von der Duldungspflicht. (Um-)Räumarbeiten in der Wohnung z.B. musst nicht Du, sondern Vermieter organisieren.
Im Netz findest Du Hinweise, Alter, Gebrechlichkeit oder Krankheit könnten den Mieter berechtigen, Maßnahmen der Modernisierung zu unterbinden (siehe dort 1.1. b). Da ist Vorsicht geboten. Denn die zu diesen Härtefällen zitierten Urteile liegen viele Jahre, teils Jahrzehnte zurück. Es kommt immer allein auf den Einzelfall an. Dann gilt es für das Gericht, die Umstände im Einzelnen zu klären (z.B. durch ärztliche Gutachten) und danach die Interessen von Vermieter und Mieter abzuwägen.