Schwerbehindertenausweis – wann hilft er im Alltag?
Ein Schwerbehindertenausweis kann helfen, behinderungsbedingte Nachteile im Alltag auszugleichen. Wann ein Antrag sinnvoll ist, welche Voraussetzungen gelten und wo Du ihn stellst, erfährst Du hier.
Wenn der Alltag mühsam wird
So mancher Ruheständler spürt es mit zunehmendem Alter:
- Der Weg vom Parkplatz bis zum Geschäft wird gefühlt immer länger.
- Lange Warteschlangen werden zur Belastung.
- Beim Ein-, Aus- und Umsteigen in Bus und Bahn bist Du auf Hilfe angewiesen.
- Die oft weiten Wege in Bahnhöfen oder Flughäfen kannst Du allein kaum noch bewältigen.
- Wegen einer Seh- oder Hörbehinderung benötigst Du besondere Unterstützung.
- In Deiner Wohnung werden Umbauten notwendig, um selbstständig wohnen zu können.
Solange es im wahrsten Sinne des Wortes „noch geht“, nimmst Du solche Beschwerden vielleicht als altersbedingte Einschränkungen hin. Werden die Beeinträchtigungen jedoch dauerhaft und erschweren sie Deine Teilhabe am Alltag, kann es sinnvoll sein, die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung zu beantragen.
Welche Vorteile kann ein Schwerbehindertenausweis bringen?
Ein Schwerbehindertenausweis kann gesundheitliche Einschränkungen nicht beseitigen. Er kann aber den Zugang zu Nachteilsausgleichen eröffnen. Je nach Einzelfall kommen beispielsweise in Betracht:
- Parkerleichterungen oder – bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen – die Berechtigung zur Nutzung gekennzeichneter Behindertenparkplätze,
- unentgeltliche oder ermäßigte Beförderung im öffentlichen Personenverkehr,
- unentgeltliche Mitnahme einer notwendigen Begleitperson,
- Unterstützung bei Bahn- oder Flugreisen,
- Ermäßigungen bei manchen kulturellen Veranstaltungen,
- steuerliche Nachteilsausgleiche,
- Hilfen bei barrierefreiem Wohnen oder bei Wohnungsanpassungen.
Welche Rechte tatsächlich bestehen, hängt vom festgestellten Grad der Behinderung (GdB), von möglichen Merkzeichen und teilweise von weiteren Voraussetzungen ab.
Was sind Merkzeichen?
Merkzeichen sind Buchstaben im Schwerbehindertenausweis. Sie weisen auf bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen hin. Viele Nachteilsausgleiche hängen nicht allein vom GdB, sondern von einem bestimmten Merkzeichen ab.
Für das Unterwegssein sind besonders praxisrelevant:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr: kann unter weiteren Voraussetzungen Nachteilsausgleiche im öffentlichen Personenverkehr ermöglichen.
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung: kann insbesondere Voraussetzung für den blauen Parkausweis und damit für die Nutzung gekennzeichneter Behindertenparkplätze sein.
- B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson: weist darauf hin, dass bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig eine Begleitung notwendig ist.
Wann ist eine Antragstellung sinnvoll?
Ein Antrag kann sinnvoll sein, wenn Du beispielsweise
- dauerhaft in Deiner Mobilität eingeschränkt bist,
- regelmäßig auf Hilfsmittel angewiesen bist,
- eine Begleitperson benötigst,
- erhebliche Seh- oder Hörbeeinträchtigungen hast,
- öffentliche Verkehrsmittel nur eingeschränkt nutzen kannst,
- bereits einen Pflegegrad hast – dieser führt allerdings nicht automatisch zu einem bestimmten GdB oder zu einer Schwerbehinderung,
- gesundheitliche Beeinträchtigungen seit mindestens sechs Monaten bestehen oder voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen werden.
Beantragt wird zunächst die Feststellung des Grades der Behinderung und möglicher Merkzeichen. Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt ist.
Wo stellst Du den Antrag?
Zuständig ist die nach dem Recht Deines Bundeslandes bestimmte Behörde. Sie kann beispielsweise heißen:
- Versorgungsamt,
- Amt für Soziales,
- Landesamt für Soziales,
- Zentrum Bayern Familie und Soziales oder
- anders bezeichnete kommunale oder staatliche Behörde.
Die Antragstellung ist in vielen Bundesländern auch online möglich. Im Antrag solltest Du Deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf Deinen Alltag möglichst vollständig angeben. Hilfreich sind aktuelle ärztliche Unterlagen und die Angaben der behandelnden Ärzte.
Was kannst Du tun, wenn der Bescheid nicht überzeugt?
Wird die Schwerbehinderung nicht anerkannt, wird ein zu niedriger GdB festgestellt oder ein wichtiges Merkzeichen abgelehnt, kannst Du den Bescheid prüfen lassen. Gegen den Bescheid ist grundsätzlich Widerspruch möglich. Die im Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung nennt die zuständige Stelle und die einzuhaltende Frist.
Weiterführende Informationen und Hilfe
Das Bundesportal zum Schwerbehindertenausweis erläutert Voraussetzungen und Antragsverfahren und führt Dich zur zuständigen Behörde.
Der Sozialverband VdK Deutschland informiert verständlich über den Grad der Behinderung, Merkzeichen, Nachteilsausgleiche sowie über Widerspruch und Klage.