Unterwegs/Reiserecht
Auf die Frage, was sie im Leben für sich für besonders erstrebenswert halten, antworteten über 50% der befragten rentennahen Jahrgänge bzw. Rentner: Andere Länder und Kulturen kennenlernen – also Reisen. Daher kurz und knapp ein paar Infos zum Reiserecht.
Individual- oder Pauschalreise?
Um das Reiserecht zu verstehen, musst Du zu erst einmal zwischen Individual- und Pauschalreise und Reisevermittler (Reisebüro) unterscheiden. Was nutzt Dir diese Unterscheidgung? Nun, das merkst Du, wenn es um Reisemängel geht.
Wenn Du Reiseleistungen (z.B. Übernachtung und/oder Transport) bei Deiner Individualreise zu bemänglen hast, musst Du Dich mit jedem Anbieter, dessen Leistung Du beanstandest, einzeln auseinandersetzen. Das ist nervig, vor allem wenn Du die beanstandete Leistung im Ausland gebucht hast, z.B. das Hotel und einen Flug über den Grand Canyon. Dann gilt in der Regel ausländisches Recht und der Gerichtsstand ist im Ausland!
Einfacher gehts bei Pauschalreisen (§651a BGB). Da hast Du es beim Streit über Reisemängel nur mit dem Reiseanbieter zu tun (Achtung: das ist in der Regel nicht das nur Reisen vermittelnde Reisebüro!).
Reiserecht kompakt!
Du bist nun neugierig und suchst eine knappe, verständliche Info zum Reisrecht lesen? Hier ist eine!