Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen – worauf Du achten solltest
Kaffeefahrten werden oft mit günstigen Ausflügen, Geschenken oder Gewinnen beworben. Vor Ort kann eine Verkaufsveranstaltung folgen. Hier erfährst Du, worauf Du bei einer solchen Unternehmung achten solltest und welche Rechte Du hast.
Bei solchen Veranstaltungen werden häufig Waren angeboten, deren Preis oder Nutzen sich nicht ohne Weiteres beurteilen lässt. Verkaufsgespräche können unter Zeitdruck stattfinden oder dazu drängen, sofort zu kaufen. Nimm Dir Zeit für Deine Entscheidung und prüfe das Angebot in Ruhe.
Hinweise zu typischen Werbeversprechen und Deinen Rechten findest Du bei der Verbraucherzentrale .
Kaffeefahrten werden mitunter auch als „Kurzreise“ angeboten. Ob das Pauschalreiserecht gilt, hängt davon ab, welche Reiseleistungen kombiniert angeboten werden. Für Tagesreisen, die weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung umfassen und höchstens 500 Euro kosten, gilt es nicht (§ 651a BGB). Bei längeren oder teureren Reisen oder bei einer Übernachtung kann das Pauschalreiserecht gelten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu erfährst Du im Beitrag Pauschalreiserecht.