Wohnen/Winterdienst
Mietwohnung
Manche Mietverträge enthalten noch die altbekannte Klausel, wonach der Mieter für den Winter- und Reinigungsdienst zuständig ist. Mietrechtlich ist das erst mal in Ordnung. Aber was, wenn Schneeschieben im Alter doch etwas zu schwer wird?
Darfst Du dann einfach Schippe und Besen liegen lassen?
Die Rechtslage ist nicht ganz leicht zu durchschauen. Schau mal auf der Website der Kanzlei Strunz-Alter vorbei. Der Beitrag dort datiert zwar aus 2011, die rechtliche Aussage ist jedoch nicht überholt.
Manche Gerichte sehen das Alter als Entschuldigung, andere eher nicht. Das Landgericht Köln z.B. hat einem alten Mieter den Rücken gestärkt. Es war aber ein sehr spezieller Fall! Andere Gerichte sind der anderer Auffassung und nehmen den Mieter trotz Gebrechlichkeit in die Pflicht (im verlinkten Dokument nachzulesen unter Ziff.5 lit.d).
Was also tun, wenn’s draußen schneit und Du nicht mehr kannst? Rede mit Deinem Vermieter. Keiner von euch beiden weiß, wer im konkreten Fall in der Pflicht ist und am Ende für die Folgen eines Ausrutschers vor der Tür haftet.
Bist Du Vermieter? Dann bist Du in der Verantwortung! Die Schneepflicht kann zwar auf den Mieter abgewälzt werden, aber wenn Du merkst, dass er altersbedingt nicht mehr kann, musst Du handeln – sonst haftest Du, wenn jemand vor der Tür ausrutscht.
Wohnungseigentum
Du bist Miteigentümer einer von allen Miteigentümern eigengenutzten Wohnungsanlage. Hier verwalten sich die Miteigentümer häufig selbst und beschließen u.a., den Winter- und Reinigungsdienst im Turnus selbst zu erledigen.
Wer als Miteigentümer altersbedingt oder aus anderen Gründen das nicht mehr will oder kann, der darf von seinen Miteigentümern dann eine andere Regelung verlangen, wenn die aktuelle auf Mehrheitsbeschluss statt auf einer Vereinbarung aller beruht (s. dort S.7 Rnr. 12).
Eigenheim
Den Ruhestand im Eigenheim zu genießen, ist eine feine Sache. Nur im Winter wird es schon mal ungemütlich, wenn es über Nacht geschneit hat. Dann musst Du - egal ob (alter) Mann oder (alte) Frau - früh raus und Schnee zu schieben, es sei denn, Du hast den Winterdienst auf einen Dritten übertragen.
Winterdienst im Überblick
Einen guten Überblick insgesamt über Anforderungen aus dem Winterdienst findest Du auf der Website von Stiftung Warentest.