Ruheständlers Rechtsportal
Leitfoto

Haustierbestattung – wo und wie?

Haustiere als Begleiter im Ruhestand

Haustiere, so berichtet eine bei GEO zitierte Studie, halten geistig fit. Das ist für Ruheständler eine gute Botschaft; so mancher weiß das bereits aus eigener langjähriger Verbundenheit mit Bello oder der behaglich schnurrenden Lilly.

Die Rentenzeit, so die Statistik , währt für Ruheständlerinnen gut 24 Jahre, für Ruheständler gut 20 Jahre. Dein Bello dagegen lebt durchschnittlich 10–13 Jahre , die schnurrige Katze Lilly etwa 15 Jahre . Es ist daher wahrscheinlich, dass Du Bello oder Lilly noch in Deiner Rentenzeit bestatten musst.

Wo darf ein Haustier bestattet werden?

Doch darfst Du Bello oder Lilly einfach im Garten Deines Hauses, der Wohnanlage oder der Mietwohnung, im Wald, Park oder auf der nahen Wiese begraben? Musst Du beim Tiergrab Abstände und Tiefe beachten oder darfst Du die Urne Deines Haustiers zu Hause aufbewahren?

Rechtliche Regeln zur Tierbestattung

Einzelne Heimtiere wie Hund oder Katze dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück begraben werden. Das Grundstück darf insbesondere nicht in einem Wasser- oder Quellschutzgebiet und das Grab nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege oder Plätze liegen.

Der Tierkörper muss mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sein. Bei einem Mietgarten oder auf gemeinschaftlichen Flächen einer Wohnanlage kannst Du dagegen nicht ohne Weiteres selbst über eine Tierbestattung entscheiden.

Eine Einäscherung ist ebenfalls möglich. Die Asche Deines Haustiers kannst Du in einer Urne grundsätzlich auch zu Hause aufbewahren.

Einen guten Überblick über die zulässigen Möglichkeiten und die rechtlichen Voraussetzungen findest Du bei der Tierärztekammer Hamburg .

⬅️ zurück zu Wohnen