Paketannahme für den Nachbarn – und dann?
„Können Sie dieses Paket für den Nachbarn annehmen?“ Als Ruheständler hörst Du diesen Satz vielleicht häufiger. Die Annahme ist schnell erledigt – doch damit übernimmst Du auch Verantwortung.
Musst Du ein Paket für den Nachbarn annehmen?
Nein. Du bist nicht verpflichtet, ein Paket für Deinen Nachbarn anzunehmen. Nimmst Du es freiwillig an, musst Du aber nicht selbst prüfen, ob der Paketdienst zur Zustellung an Dich berechtigt ist.
Ist die Verpackung erkennbar beschädigt, solltest Du das Paket besser nicht übernehmen.
Was passiert mit den Rechten des Käufers?
Die Paketannahme durch Dich lässt die Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag grundsätzlich unberührt. Gewährleistungs- und Widerrufsrechte gehen dadurch nicht verloren.
Auch die Widerrufsfrist eines Onlinekaufs beginnt bei einer bloßen Ersatzzustellung an einen vom Käufer nicht benannten Nachbarn regelmäßig noch nicht. Nach § 356 BGB kommt es grundsätzlich darauf an, dass der Käufer selbst oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat.
Anders kann es sein, wenn der Käufer den Nachbarn selbst als Empfänger bestimmt hat.
Welche Verantwortung übernimmst Du?
Nimmst Du das Paket an, solltest Du es sicher aufbewahren und dem Nachbarn möglichst bald übergeben. Du solltest es nicht einfach vor seine Wohnungstür stellen.
Geht das Paket bei Dir verloren oder wird es beschädigt, kann im Einzelfall eine Haftung in Betracht kommen. Bei einer unentgeltlichen Verwahrung berücksichtigt das Gesetz allerdings, welche Sorgfalt Du üblicherweise auch in eigenen Angelegenheiten anwendest (§ 690 BGB).
Mehr zur Paketannahme
Wann eine Haftung für Verlust oder Beschädigung in Betracht kommt, wie lange Du ein Paket aufbewahren musst und welche weiteren Fragen sich bei der Paketannahme für Nachbarn stellen, erläutert ausführlich paketda.de .