Nachbarn – wissen, wer Recht hat!
Jahrzehntelang war die Nachbarschaft vertraut. Vieles war stillschweigend geregelt oder freundlich abgesprochen. Doch die Zeiten ändern sich: Langjährige Nachbarn ziehen weg, neue Nachbarn kommen und alte Absprachen werden infrage gestellt.
Wenn der Frieden am Gartenzaun bröckelt
Über die Jahre wachsen auch Hecken, Sträucher und Bäume. Der Bewuchs vom Nachbargrundstück kann sich ausdehnen und stören. Auch Lärm, Gerüche, neue Zäune oder bauliche Veränderungen können zum Streit führen. Musst Du das dulden?
Wo ist das Nachbarrecht geregelt?
Das Nachbarrecht ist teils im Bundesrecht und teils im Landesrecht geregelt.
Das Bundesrecht enthält wichtige Regeln für das Verhältnis benachbarter Grundstücke. So bestimmt § 906 BGB , welche Einwirkungen wie Lärm, Gerüche, Rauch oder Erschütterungen Du als Nachbar hinnehmen musst und wann Du Dich dagegen wehren kannst. Unwesentliche Beeinträchtigungen sind grundsätzlich zu dulden; unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für wesentliche, ortsübliche Einwirkungen.
Weitere Vorschriften des BGB regeln etwa überhängende Zweige und Wurzeln oder den Überbau eines Gebäudes über die Grundstücksgrenze .
Das Landesrecht regelt häufig konkrete Fragen wie Grenzabstände von Pflanzen, Einfriedungen, Fenster- und Lichtrechte sowie das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht. Die Vorschriften unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Auch Bayern hat nachbarrechtliche Vorschriften: Sie stehen dort im Bayerischen Ausführungsgesetz zum BGB (AGBGB) . Es regelt unter anderem Fensterrechte, Grenzabstände von Pflanzen sowie das Hammerschlags- und Leiterrecht.
Nachbarrecht – Beispiele aus der Praxis
Für Nordrhein-Westfalen bietet die Justiz NRW einen ausführlichen Überblick zum Nachbarrecht . Dort findest Du unter anderem Informationen zu Einfriedungen, Pflanzabständen, überhängenden Wurzeln und Zweigen sowie Beispiele aus der Praxis.
Wenn Du etwas umfassender in das private und öffentlich-rechtliche Nachbarrecht einsteigen möchtest, findest Du zum Beispiel bei smartlaw.de weitere praktische Beispiele.
In NRW: Manchmal erst schlichten, dann klagen
Bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten musst Du in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zunächst einen Einigungsversuch beim Schiedsamt oder einer anerkannten Gütestelle unternehmen, bevor Du Klage erhebst. Das gilt insbesondere für bestimmte Streitigkeiten über Lärm und andere Einwirkungen, Überwuchs sowie Rechte nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Parteien im selben Landgerichtsbezirk wohnen oder dort ihren Sitz haben. Einzelheiten findest Du in §§ 53 bis 55 Justizgesetz NRW .