Ruheständlers Rechtsportal

Leitfoto

Vorsorge/Pflege-/Haushaltshilfe

Im Alter zu Hause versorgt zu werden, ist sicher ein beruhigender Gedanke. Doch wie wird es sein, wenn im Falle eines Falles ein Dienstleistungsunternehmen häusliche Betreuung und/oder Pflege erbringt? Wirst Du da nicht mehr oder weniger in dessen zeitliche und personelle Organisation eingebunden, statt selbst Uhrzeit und Auswahl der betreuenden Person vorzugeben?

Es gibt grundsätzlich zwei Wege, die Pflege-/Haushaltshilfe rechtlich eigenständig zu organisieren:

 - Du beauftragst eine selbstständige, also einzelunternehmerisch als Pflege-/Haushaltshilfe tätige Person oder

- Du schließt als privater Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit einer Person ab, die Dir für diese Hilfe geeignet und zuverlässig scheint.

Die Beaufragung einer selbstständigen unternehmerisch tätigen Pflege-/Betreuungskraft ist nicht frei von einem rechtlichen Risiko - das hat einen Namen: Scheinselbstständiger

Ein Arbeitsverhältnis kannst Du auf Vollzeit oder natürlich auch als  Minijob oder als Teilzeitanstellung auf Abruf vereinbaren.

Übrigens: In Deutschland gilt eine Höchstarbeitszeit und seit Juni 2021 steht höchstrichterilich fest: Pflege- und Haushaltshilfen aus dem EU-Ausland (z.B. Polen) haben Anspruch auf Mindestlohn nach deutschem Recht - auch in der Bereitschaftszeit

Die Verbraucherzentrale erklärt Dir auf ihrer Website das Wichtigste zur  Beschäftigung einer Pflegekraft, insbesondere aus dem EU-Ausland.

Wichtig ist stets, die von Dir vorgestellte Betreuung im Vertrag vollständig und eindeutig zu spezifizieren. Hole Dir dazu pflegefachlichen Rat ein.    


⬅️ zurück zu Vorsorgen