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Verkehrsregeln – Auffrischung im Alter

Die Fahrprüfung liegt vielleicht Jahrzehnte zurück. Ein guter Grund, die Verkehrsregeln von Zeit zu Zeit aufzufrischen und die eigene Sicherheit am Steuer im Blick zu behalten.

Autofahren im Alter – wo ist das Problem? Du hältst Dich fit, kümmerst Dich um Deine Gesundheit und lässt auch Deine Augen untersuchen. Doch Deine Fahrprüfung liegt vielleicht 40, 50 oder noch mehr Jahre zurück.

Bist Du wirklich noch sicher bei allen aktuellen Verkehrsregeln? Regeln ändern sich, anderes gerät mit der Zeit in Vergessenheit. Wenn Du es ausprobieren möchtest, kannst Du Dein Wissen beim Wissenstest des ADAC überprüfen.

Führerschein im Alter – wann kann er entzogen werden?

Ein bestimmtes Alter, ab dem man nicht mehr Auto fahren darf, gibt es nicht.

Entscheidend ist vielmehr, ob jemand körperlich und geistig noch in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Zweifel können zum Beispiel durch erheblich nachlassendes Sehvermögen, bestimmte Erkrankungen oder deutliche Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit entstehen.

Werden der Fahrerlaubnisbehörde konkrete Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Fahreignung begründen, kann sie zum Beispiel ein ärztliches Gutachten verlangen. Ergibt die Prüfung, dass der Betroffene nicht mehr zum sicheren Fahren geeignet ist, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei eingeschränkter Fahreignung kommen auch Auflagen oder Beschränkungen in Betracht.

Wenn Angehörige sich Sorgen machen

Für Angehörige kann die Situation schwierig sein: Ein Elternteil oder Ehepartner will weiter Auto fahren, obwohl sich gefährliche Situationen häufen. Angehörige können die Fahrerlaubnis nicht selbst entziehen. Bei konkreten Anhaltspunkten können sie sich aber an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Ob weitere Untersuchungen oder Maßnahmen erforderlich sind, entscheidet die Behörde.

Was können Betreuer und Arzt tun?

Auch ein Betreuer kann die Fahrerlaubnis nicht selbst entziehen oder am Autofahren hindern. Soweit es zu seinem Aufgabenbereich gehört und erforderlich ist, wird er jedoch auf eine ärztliche Abklärung der Fahrtüchtigkeit hinwirken und bei konkreten Zweifeln an der Fahreignung die Fahrerlaubnisbehörde einschalten. Über einen Entzug entscheidet allein die Behörde.

Ein behandelnder Arzt muss einen Patienten auf eine festgestellte Fahruntüchtigkeit und die damit verbundenen Gefahren hinweisen. Gegenüber Angehörigen und Behörden ist er grundsätzlich an seine ärztliche Schweigepflicht gebunden. Besteht jedoch eine konkrete erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und fährt der Patient trotz ärztlicher Warnung weiter, kann der Arzt im Ausnahmefall berechtigt sein, die Fahrerlaubnisbehörde zu informieren. Eine allgemeine Meldepflicht hat er nicht.

Eine ausführlichere Übersicht zum Thema „Autofahren im Alter“ bietet diese Informationsbroschüre .

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