Ruheständlers Rechtsportal

Leitfoto

Unterwegs/Restaurantbesuch

Geselligkeit ist Teil eines lebenswerten Ruhestands. Deshalb gehst Du gerne in geselliger Runde hin und wieder ins Restaurant. Doch nicht immer läuft alles glatt. Du hast einen Tisch reserviert, da sagt die Tochter ab, weil die Enkel erkältet sind. Leider vergisst Du Deine Reservierung zu stornieren, der Wirt verlangt Entschädigung.

Ein andermal sind zwar alle gesellig zusammen, doch das Essen lässt auf sich warten. Die Enkel quengeln, der Ober vertröstet euch; am Ende platzt Dir der Kragen und ihr wechselt das Lokal. Der Wirt ist der Ansicht, wer bestellt muss auch bezahlen.

Wie ist die Rechtslage? Bei solchen und anderen Ärgernisse beim Restaurantbesuch hilft kein Blick in die Speisekarte, eher in die Website z.B. der Verbraucherzentrale oder der Kanzlei Kotz.


⬅️ zurück zu Unterwegs