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Unterwegs/Assistenzhund

Im öffentlichen Bereich sieht man sie hin und wieder, Blinde in Begleitung ihres Blindenführerhundes. Der gehört zur Kategorie sog. Assistenzhunde.

Diese für spezielle Aufgaben ausgebildeten Hunde assistieren ihrem Frauchen oder Herrchen rund um die Uhr. Auch der eine oder andere Ruheständler gehört heute oder morgen zu den Menschen, die die Assistenz eines solchen vierbeinigen Unterstützers benötigen.

Gut zu wissen: Die Arztpraxis oder auch der Einzelhandel muss die Begleitung durch den Assistenzhund dulden. Anderes gilt z.B. für eine Konzertveranstaltung. Das Verbot, den Assistenzhund mitzunehmen, verstößt nicht gegen das AGG.

Die gesetzliche Grundlage findest Du hier unter § 12e Abs.1.


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