Patientenakte nach dem Tod – wer darf sie einsehen?
Deine Patientenakte kann auch nach Deinem Tod noch wichtig werden. Vielleicht möchten Angehörige wissen, woran Du tatsächlich erkrankt warst. Vielleicht geht es um einen möglichen Behandlungsfehler – oder sogar um die Frage, ob Du bei der Errichtung eines Testaments noch testierfähig warst.
Die Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod
Ärzte dürfen Deine Patientenakte nach Deinem Tod nicht einfach jedem Angehörigen zugänglich machen. Die ärztliche Schweigepflicht wirkt grundsätzlich fort.
Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Erben und nächsten Angehörigen:
Erben können Einsicht verlangen, soweit sie damit vermögensrechtliche Interessen verfolgen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn geprüft werden soll, ob wegen eines möglichen Behandlungsfehlers Schadensersatzansprüche bestehen.
Nächste Angehörige können ein eigenes Einsichtsrecht haben, wenn sie immaterielle Interessen verfolgen, etwa wenn sie nähere Informationen über eine Erkrankung oder die Todesursache erhalten möchten.
Die gesetzliche Regelung findest Du in § 630g Abs. 3 BGB .
Dein Wille bleibt entscheidend
Auch nach Deinem Tod kommt es darauf an, was Du selbst gewollt hast. Hast Du die Einsicht ausdrücklich ausgeschlossen oder ergibt sich aus den Umständen, dass bestimmte medizinische Informationen geheim bleiben sollten, kann das einer Einsicht entgegenstehen.
Deshalb kann es sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten klar festzulegen, ob und welche Vertrauenspersonen nach Deinem Tod Informationen aus Deiner Patientenakte erhalten dürfen.
Warum kann die Patientenakte später besonders wichtig werden?
Die Patientenakte kann nicht nur bei der Aufklärung eines möglichen Behandlungsfehlers Bedeutung haben. Medizinische Unterlagen können auch Hinweise auf Erkrankungen geben, die für Angehörige selbst von Interesse sind.
Auch in einem späteren Erbstreit kann die Akte wichtig werden: Wird bezweifelt, dass der Verstorbene bei Errichtung seines Testaments noch testierfähig war, können ärztliche Unterlagen für die Beurteilung seines damaligen geistigen und gesundheitlichen Zustands eine Rolle spielen.
Weiterführende Informationen
Ausführlich zu den Einsichtsrechten von Angehörigen und Erben sowie zur Bedeutung der Patientenakte bei Behandlungsfehlern und Fragen der Testierfähigkeit informiert die Kanzlei ROSE & PARTNER .
Einen weiteren medizinrechtlichen Beitrag zur Patientendokumentation, zum Einsichtsrecht der Erben und zur Bedeutung des Willens des Verstorbenen findest Du bei der Kanzlei für Medizinrecht München .
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