Patient – Leistungen im Krankenhaus
Ruheständler sind nicht schlechthin alle Rentner, sondern Rentner, Pensionäre oder Privatiers. Wer zu welcher Gruppe gehört, erkennt man meist an der Krankenversicherung.
Rentner sind gesetzlich, Pensionäre und Privatiers meist privat krankenversichert.
Das macht im Krankenhaus schon einen Unterschied! Welchen, das erfährst Du nachfolgend.
Welche Ansprüche hat der gesetzlich Krankenversicherte?
Wirst Du als gesetzlich versicherter Rentner ins Krankenhaus eingewiesen, hast Du Anspruch auf ein Bett, angemessene Verpflegung und eine medizinisch ausreichende Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt – kurz: Krankenbehandlung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) .
Welche Ansprüche hat der Privat- oder Zusatzversicherte?
Bist Du Pensionär, Privatier oder hast Dich als Rentner zusatzversichert, hast Du – je nach Tarif – Wahlmöglichkeiten, etwa ein Ein- oder Zweibettzimmer, besondere Verpflegung oder eine Chefarztbehandlung.
Wer jedoch überrascht ist, wenn nicht der Chefarzt im OP oder später am Krankenbett steht, der hat sich zuvor nicht ausreichend über die Details der Wahlleistungen informiert.
Das passiert Dir nicht, wenn Du den informativen Artikel der Verbraucherzentrale „Ihre Rechte als Patient bei Wahlleistungen im Krankenhaus“ liest.