Leistungen im Krankenhaus
Bei der Einweisung in ein Krankenhaus ist es für die Unterbringung und die Behandlung wichtig, ob Du gesetzlich versichert, privat versichert oder zusatzversichert bist. Davon hängt ab, welche Leistungen regelmäßig geschuldet sind und welche Leistungen nur bei besonderer Vereinbarung oder passendem Versicherungstarif dazukommen.
Das macht im Krankenhaus schon einen Unterschied! Welchen, das erfährst Du nachfolgend.
Welche Ansprüche hat der gesetzlich Krankenversicherte?
Wirst Du als gesetzlich versicherter Rentner ins Krankenhaus eingewiesen, hast Du Anspruch auf ein Bett, angemessene Verpflegung und eine medizinisch ausreichende Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt – kurz: Krankenbehandlung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) .
Welche Ansprüche hat der Privat- oder Zusatzversicherte?
Bist Du Pensionär, Privatier oder hast Dich als Rentner zusatzversichert, hast Du – je nach Tarif – Wahlmöglichkeiten, etwa ein Ein- oder Zweibettzimmer, besondere Verpflegung oder eine Chefarztbehandlung.
Wer jedoch überrascht ist, wenn nicht der Chefarzt im OP oder später am Krankenbett steht, der hat sich zuvor nicht ausreichend über die Details der Wahlleistungen informiert.
Das passiert Dir nicht, wenn Du den informativen Artikel der Verbraucherzentrale „Ihre Rechte als Patient bei Wahlleistungen im Krankenhaus“ liest.