Patient/Wahlleistungen
Ruheständler sind Rentner, Pensionäre und Privatiers. Willst Du wissen, wer wer ist, frage einfach nach seiner Krankenversicherung. Rentner sind in der Regel gesetzlich, Pensionäre und Privatiers privat kranken- und pflegeversichert.
Rechte bei gesetzlicher Leistung
Wirst Du als Rentner ins Krankenhaus eingewiesen, hast Du Anspruch auf ein Bett(!), angemessene Verpflegung und Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt - kurz: Krankenbehandlung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Rechte bei Wahlleistung
Bist Du Pensionär, Privatier oder als Rentner krankenhauszusatzversichert, dann hast Du (je nach Tarif) bei den Krankenhausleistungen die Wahl: 1- oder 2-Bettzimmer, Verpflegung, Chefarztbehandlung.
Doch die Wahl zu haben, heißt noch nicht, seine Rechte zur ausgewählten Leistung zu kennen. Unter der Überschrift "Ihre Rechte als Patient bei Wahlleistungen im Krankenhaus" klärt Dich die Verbraucherzentrale auf.