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Patient / Patientenrecht

Patientenrechte in Deutschland

Als Ruheständler sitzt Du vielleicht öfter im Wartezimmer eines Arztes.

Dabei stellst Du Dir womöglich die Frage: „Welche Rechte habe ich eigentlich als Patient?“

Was schuldet der Arzt?

Wenn Du Dein Auto in eine Werkstatt bringst, erwartest Du ein funktionierendes Ergebnis.

Beim Auto wird ein sogenannter Werkvertrag geschlossen. Dabei wird ein bestimmter Erfolg geschuldet.

Bei einer ärztlichen Behandlung ist das anders. Hier gilt eine besondere gesetzliche Regelung, der Behandlungsvertrag.

Der Arzt muss Dich über die geplante Behandlung verständlich aufklären.

Außerdem muss er nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandeln.

Einen bestimmten Heilungserfolg schuldet er jedoch nicht.

Das gilt gleichermaßen für gesetzlich und privat Versicherte.

Was schuldet der Zahnarzt?

Auch der Zahnarzt behandelt nach den Regeln des gesetzlichen Behandlungsvertrags.

Die Website der Verbraucherzentrale bietet dazu einen gut verständlichen Überblick.

Teile der zahnärztlichen Behandlung, zum Beispiel Füllungen oder Zahnersatz, haben allerdings werkvertraglichen Charakter.

Über Gewährleistung und Fragen zu Mängelgutachten informiert die Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung .

Wer behandelt ebenfalls medizinisch?

Medizinisch behandeln nicht nur Ärzte.

Auch andere Berufsgruppen, zum Beispiel Physiotherapeuten, Hebammen oder Heilpraktiker, fallen darunter.

Für sie gelten daher dieselben Grundsätze wie für Ärzte.

In der Pflege wird zwischen Grundpflege und Behandlungspflege unterschieden.

Nur die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen.

Für diese gilt ebenfalls der Behandlungsvertrag.

Aufklärung und Einwilligung

Du hast das Recht auf eine verständliche Aufklärung.

Der Arzt muss Dir erklären, welche Behandlung geplant ist und welche Risiken bestehen.

Erst danach kannst Du wirksam in die Behandlung einwilligen.

Welche Rechte bestehen bei Behandlungsfehlern?

Schadensersatz: Verstößt die Behandlung gegen die Regeln der ärztlichen Kunst und entsteht dadurch ein Gesundheitsschaden, kann der Patient eine finanzielle Entschädigung verlangen.

Dazu kann auch Schmerzensgeld gehören.

Beweislast: Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass ein Fehler passiert ist und dass dieser Fehler den Schaden verursacht hat.

Dabei hilft das Recht, die Behandlungsunterlagen einzusehen. Dazu zählen zum Beispiel Arztbriefe oder Befunde.

Nur bei besonders groben Behandlungsfehlern kann sich die Beweislast zulasten der behandelnden Person umkehren.

Außerhalb der Gerichte gibt es Gutachter- und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern.

Diese helfen, ohne langwierige Gerichtsverfahren zu klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wie weiter vorzugehen ist.

Verjährung: Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.

Ausführliche Informationen findest Du in der Broschüre des Bundesjustizministeriums, dort ab Seite 33.

Was ist eine Patientenquittung?

Wenn Du gesetzlich versichert bist, kannst Du eine Patientenquittung verlangen.

In dieser Quittung siehst Du, welche Leistungen abgerechnet wurden.

Weitere Informationen findest Du hier: Informationen zur Patientenquittung .

Welchen Krankenversicherungsschutz hast Du im EU-Ausland?

Auf der Rückseite Deiner Gesundheitskarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte.

Sie bietet Versicherungsschutz bei medizinisch notwendiger Behandlung im EU-Ausland.

Welche Rechte Du dabei hast, erklärt die Broschüre: „Ihre Rechte als Patient in der EU“ .

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