Ruheständlers Rechtsportal

Leitfoto

Patient/Patientenrecht

... in Deutschland

Als Ruheständler sitzt Du bestimmt dann und wann im Wartezimmer eines Arztes. Da gehen so manche Gedanken  durch den Kopf, vielleicht auch der: "Welche Rechte habe ich eigentlich als Patient?"

Wenn Du Dein Auto zur Reparatur oder zur Inspektion bringst - der Vergleich könnte nahe liegen -  weißt Du natürlich: Du schließt in der Werkstatt einen Werkvertrag ab und erwartest, dass am Ende der Wagen wieder voll funktionfähig im Hof steht. Die Werkstatt schuldet Dir einen Erfolg.

Wenn Du wegen einer gesundheitlichen Störung zum Arzt gehst, dann schließt Du mit dem Arzt keinen Werkvertrag; der Doktor schuldet Dir keine Heilung, sondern nur fehlerfreie Behandlung nach den Regeln ärztlicher Kunst. Rechtlich erbringt er eine Dienstleistung; die ist im BGB speziell als "Behandlungsvertrag" geregelt.  Das Gesetz unterscheidet nicht nach privat und gesetzlich Versicherten.

Gilt die gesetzliche Regelung nur niedergelassene Ärzte? Die Frage wird mit einem Blick hier beantwortet.

Willst Du als Patient Näheres über Informations- und Aufklärungspflichten, zur Einwilligung in Art und Umfang Deiner medizinischen Behandlungen oder über Deine Rechte bei Behandlungsfehlern wissen, dann schau in die gut gemachte Broschüre auf der BMJV-Website

Gut zu wissen: Als gesetzlich versicherter Patient, hast Du ein Recht auf eine "Patientenquittung".

... im EU-Ausland

Hast Du Dir schon mal die Rückseite Deiner Gesundheitskarte angesehen? Richtig, das ist Deine EU-Krankenversicherungskarte.

Aber kennst Du Dein Recht als Patient im EU-Ausland? Wenn nicht, dann erklärt es Dir diese Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland

Überlegst oder planst Du eine ambulante oder stationäre Behandlung außerhalb Deutschlands in einem EU-Land, dann bietet Dir die Broschüre auch dafür gute Orientierung.


⬅️ zurück zu Patient