Nachlass/Testamentsvollstrecker
EinenTestamentsvollstrecker brauchst Du nicht, wenn Du real teilbares Vermögen wie Geld oder Wertpapiere hinterlässt und die Anteile bestimmst. Das Teilen nach Deinen Anordnungen macht weder real noch rechtlich Probleme; Du kannst es Deinen Erben überlassen, den Nachlass unter sich abzuwickeln.
Das kann ganz anders sein, wenn zu Deinem Nachlass z.B. Immobilien, eine wertvolle Kunst- oder Raritätensammlung gehören, wenn wegen Ob und Wie der Verwertung von Nachlassgegenständen Streit unter Deinen Erben droht, wenn ein Erbe im Ausland lebt oder minderjährig, behindert, überschuldet oder insolvenzgefährdet ist.
Hier kann es hilfreich sein, wenn statt des oder der
Erben ein Testamentsvollstrecker den Nachlass nach Deinem Willen
abwickelt.
Mehr interessante Details rund um die Testamentsvollstreckung findest Du auf der Website dieser Anwaltskanzlei.