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Nachlass/Stiften

Du hast keine Kinder, Enkel oder nahe Verwandte. Was geschieht dann im Todesfall mit Deinem Nachlass? Wenn Du nichts verfügst, erbt am Ende der Fiskus. Das willst Du nicht, denn Dein Nachlass soll einem guten Zweck dienen. 

Das kannst Du z.B. über eine Stiftung als Erbin sicherstellen. Du musst keine eigene Stiftung gründen. Der organisatorische, verwaltungs- und damit kostenmäßige Aufwand ist eher etwas für wirklich große Vermögen.

Dich als normalvermögenden Ruheständler könnte daher eher das Zustiften interessieren. Auf der Website „Mein Erbe tut Gutes” findest Du eine Auswahl seriöser gemeinnütziger Stiftungen. Vielleicht ist eine dabei, die die Zwecke verfolgt, die Du mit Deinem Nachlass fördern möchtest.

Interessant könnte auch das Zustiften in eine örtliche Bürgerstiftung sein; hier ein Beispiel.  Wenn Du Dich Deiner Stadt verbunden fühlst, dann förderst Du genau dort gute Zwecke, wo Du gelebt hast.

Wenn Du die Stiftung Deiner Wahl als Erbin einsetzt, wird sie im Todesfall Deine Gesamtrechtsnachfolgerin. Stiftungen sichern in der Regel professionelle und vertrauliche Abwicklung des ihnen zugewendeten Nachlasses zu und bieten dazu persönliche Information an. Rat geben Dir natürlich auch auf Erbrecht spezialisierte Anwälte.

Wichtig ist: Am Ende wickeln fremde Menschen Deinen Nachlass ab. Daher ordne ihn zu Lebzeiten, auch den digitalen Nachlass.


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