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Nachlass/Behindertentestament/Bedürftigentestament

Behindertentestament

Du sorgst Dich um Dein behindertes (Enkel-)Kind. Gegenwärtig lebt bzw. arbeitet es in einer von einem Sozialhilfeträger unterstützten Einrichtung. Besondere Bedürfnisse und Wünsche erfüllst Du ihm. Nach Deinem Tod möchtest Du dies durch das Erbe sicherstellen.

Doch Achtung: Die Unterstützung vom Sozialhilfeträger ist nachrangig; sie wird nur dann und insoweit gewährt wie Dein (Enkel-)Kind seinen Unterhalt nicht aus eigenen Einkünften und/oder Vermögen leisten kann. Der Unterhalt für das (Enkel-)Kind wird aus seinem Erbe finanziert. Anders als zu Deinen Lebzeiten bleiben besondere Bedürfnisse oder Wünsche jetzt ganz oder weitgehend unerfüllt. 

Du kannst diesen Sonderfall durch ein sog. Behindertentestament regeln. Steuerungselemente sind 1. eine nicht befreite Vorerbschaft, 2. eine Dauertestamentvollstreckung, 3. eine  Verwaltungsanordung, an der Erblasser den Testamentvollstrecker bindet. Diese Art Testament ist also erb- und sozialrechtlich komplex. Du brauchst dafür anwaltlichen Rat. Einen fachkompetenten übersichtlichen Einblick zum Bedürtbietet die Kanzlei Brauck-Hunger auf ihrer Website.

Bedürftigentestament

Das Testament zugunsten eines Bedürftigen ist im Ansatz vergleichbar mit dem für den behinderten Erben. Beide beziehen oft staatliche Leistungen. Wegen einer Erbschaft könnte die Sozialleistung - z.B. bei Langzeitarbeitslosigkeit das Bürgergeld - ganz oder zu Teilen entzogen werden. Mehr Details erfährst Du in diesem Informationsportal und Ratgeber für Erbrecht .


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