Nachlass/Behindertentestament/Bedürftigentestament
Behindertentestament
Du sorgst Dich um Dein behindertes (Enkel-)Kind. Gegenwärtig lebt bzw. arbeitet es in einer von einem Sozialhilfeträger unterstützten Einrichtung. Besondere Bedürfnisse und Wünsche erfüllst Du ihm. Nach Deinem Tod möchtest Du dies durch das Erbe sicherstellen.
Doch Achtung: Die Unterstützung vom Sozialhilfeträger ist nachrangig; sie wird nur dann und insoweit gewährt wie Dein (Enkel-)Kind seinen Unterhalt nicht aus eigenen Einkünften und/oder Vermögen leisten kann. Der Unterhalt für das (Enkel-)Kind wird aus seinem Erbe finanziert. Anders als zu Deinen Lebzeiten bleiben besondere Bedürfnisse oder Wünsche jetzt ganz oder weitgehend unerfüllt.
Du kannst diesen Sonderfall durch ein sog. Behindertentestament
regeln. Steuerungselemente sind 1. eine nicht befreite Vorerbschaft, 2.
eine Dauertestamentvollstreckung, 3. eine Verwaltungsanordung, an
der Erblasser den Testamentvollstrecker bindet. Diese Art Testament ist
also erb- und sozialrechtlich komplex. Du brauchst dafür anwaltlichen
Rat. Einen
fachkompetenten übersichtlichen Einblick in dieses Thema bietet die
Kanzlei Brauck-Hunger auf ihrer Website.
Bedürftigentestament
Das Testament zugunsten eines Bedürftigen ist im Ansatz vergleichbar mit dem für den behinderten Erben. Beide sind auf staatliche Leistung angewiesen. Beide könnten aus dem Erbfall entweder weniger oder keine Vorteile erfahren. "Bürgergeld (bisher Hartz 4) beziehen und erben", dieser Beitrag auf einer Anwalts-Website ist ein guter erster Einstieg ins Thema. Mehr Details erfährst Du hier.