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Familie/Umgangsrecht mit Enkeln

Nicht immer läuft zwischen Eltern und Großeltern alles harmonisch. Vielleicht ist das Verhältnis bereits von Anfang an gebrochen oder es geht - vielleicht im Streit um die Kindererziehung - oder nach Trennung der Eltern in die Brüche. Schlimm kann es für Großeltern werden, wenn der alleinerziehende Elternteil ins Ausland, z.B. seine Heimat, verzieht und das Enkelkind mitnimmt.

Die Frage lautet also: Haben Großeltern einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit ihrem Enkelkind? Die Antwort: Im Grundsatz: ja.  Dieses Recht steht jedoch unter einem Vorbehalt. Der lautet: Nur wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Im Verhältnis Großeltern zum Enkel muss das im Streitfall erst das Familiengericht klären und entscheiden.

Einen gut gemachten Einstieg in das Thema findest Du hier.

Auf der Website "Bundesinitiative Großeltern" findest Du u.a. Urteile zum Umgangsrecht mit den Enkeln.


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