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Familie / Umgangsrecht mit Enkeln

Wann Großeltern ein eigenes Umgangsrecht mit ihren Enkeln haben und welche Bedeutung dabei dem Kindeswohl zukommt.

Nicht immer ist das Verhältnis zwischen Eltern und Großeltern entspannt. Manchmal ist es von Anfang an schwierig, manchmal kommt es erst im Streit über die Kindererziehung oder nach einer Trennung der Eltern zum Bruch. Besonders belastend kann es werden, wenn der alleinerziehende Elternteil ins Ausland zieht und das Enkelkind mitnimmt.

Deshalb die wichtige Frage: Haben Großeltern ein eigenes gesetzliches Umgangsrecht mit ihren Enkelkindern? Die Antwort lautet: Ja, grundsätzlich schon – allerdings nur unter einer Voraussetzung.

Laut § 1685 BGB besteht das Umgangsrecht nur dann, wenn der Kontakt dem Kindeswohl dient.

Ob das so ist, entscheidet im Streitfall das Familiengericht. Es prüft, ob zwischen Großeltern und Enkel eine gewachsene Beziehung besteht und ob der Umgang dem Kind hilft – emotional, sozial und stabilisierend.

Einen gut verständlichen Einstieg ins Thema findest Du hier.

Auf der Website der „Bundesinitiative Großeltern“ findest Du außerdem ausgewählte Gerichtsurteile zum Umgangsrecht.

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