Familie/Schenken an Enkel
Das online-Magazin "Zeit Online" untertitelte einen in 2016 veröffentlichte Artikel zum Schenken mit den Worten "Schenken ist eine Wissenschaft für sich. Wer sie kennt, lebt glücklich und kann sogar seinen Blutdruck senken". Der Jurist dagegen vermerkt nüchtern: Wer schenkt, schließt mit dem Beschenkten einen Vertrag. Der kommt zustande, wenn der Beschenkte das Schenkungsangebot annimmt. Wenn er das nicht kann oder will, ist die Schenkung gescheitert! Wie rechtswirksames Schenken funktioniert und was das mit dem Alter des Beschenkten zu tun hat, das erfährst Du nachfolgend.
Handschenkung
Die einfachste Form der Schenkung ist die sog. Handschenkung. Geben und nehmen, schon ist die Schenkung rechtlich perfekt, der Eigentumsübergang vollzogen. Wo dann bitte könnten rechtliche Fallstricke beim Schenken schlummern? Warte die folgenden Themen ab, dann weißt Du es.
Schenkversprechen
Damit gibts den ersten Fallstrick. Der Enkel hat es nicht so mit der Schule. Als Großeltern wollt ihr ihn zu mehr Leistung anfeuern und versprecht ihm: „Wenn Du das Abitur schaffst, schenken wir Dir ein E-Mountainbike!“ Der Enkel ist begeistert, doch sein Freund, Sohn eines Rechtsanwalts, warnt: "Pass auf, ohne notarielle Beurkundung können die viel versprechen – das ist alles unwirksam und am Ende hast Du Dich umsonst angestrengt". Und in der Tat: Der Blick ins BGB gibt dem Freund recht. Ohne notarielle Beurkundung ist das Versprechen solange unwirksam, bis es entweder in dieser Form beurkundet oder tatsächlich eingelöst ist. Der Enkel muss sich folglich entscheiden: Vertraut er dem Versprechen oder gefährdet er es, wenn er die Großeltern um notarielle Beurkundung des Versprechens bittet.
Schenken an minderjährige Enkel
Der nächste Fallstrick beim Schenken: Dein Enkel ist 6 Jahre alt. Damit ist er nicht geschäftsfähig. Was immer Du ihm schenken willst - ob Tretroller oder ein Sparbuch mit 50 EUR Einlage, er kann das Geschenk nicht annehmen, er bekommt rechtlich einfach kein Eigentum daran. Die Enkel-Eltern müssen in die Schenkung einwilligen oder sie genehmigen. Beides ist formfrei, auch schlüssig möglich, z.B. mit dem Ausruf: „Da wird sich dein Enkel aber freuen!“.
Deine Enkeltochter wird 15 Jahre. Zum Smartphone fehlt noch die SmartWatch, nach Ansicht des Vaters, Deines Sohns, überflüssiger Schnickschnack. Du bist ihre letzte Hoffnung. Verunsichert durch die rechtlichen Windungen, die Du gerade übers Schenken erfahren hast, schaust Du erst einmal im Internet unter www.gesetze-im-internet.de nach, ob die Eltern zustimmen müssen. Und siehe da: Den Wunsch kannst Du ohne die Eltern erfüllen; denn Kinder von 7-17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig.
Wenige Monate später feiert ihr Bruder seinen 17. Geburtstag. Er wünscht sich Geld, doch er spart nicht gerne. Das war in Deiner Jugend ganz anders. Daher willst Du nicht einfach 100 EUR, sondern einen Bausparvertrag mit einer ersten Einlage schenken. Seine Eltern halten in Zeiten des Nullzins nichts von der Idee; Du möchtest Dich jedoch nicht von Deinem pädagogischen Ziel abbringen lassen. Der Junge ist immerhin beschränkt geschäftsfähig, was sollte Dich hindern, zusammen mit ihm den Vertrag bei der Bausparkasse um die Ecke unter Dach und Fach zu bringen? Doch da belehrt Dich der Bausparkassen-Vertreter: Dein Enkel braucht die Zustimmung der Eltern. Warum denn das, der Enkel ist doch beschränkt geschäftsfähig und ein Bauvertrag geschenkt zu bekommen ist doch ein Glück - oder nicht? Der Mann von der Bausparkasse liest Dir §107 BGB vor und Du erfährst: Wenn der Enkel den Bausparvertrag als Geschenk annimmt, erlangt er damit nicht "lediglich rechtliche" Vorteile, nein - er übernimmt damit auch Vertragspflichten, z.B. zum Ansparen.
Schenken an volljährige Enkel
Endlich sind beide Enkelkinder 18 Jahre alt; damit sind sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig. Jetzt bist Du als Oma oder Opa frei darin, Deine Enkel „schrankenlos“ zu beschenken:)
Auf der Website von Anwalt-Suchservice findest Du eine anschauliche Übersicht sowie weitere Beiträge zu Rechtsfragen rund ums „Schenken“.
Schenken - Alternative zum Vererben
Wenn Du dazu Informationen suchst, wirst Du u.a. bei "smartlaw" fündig.