Familie / Enkelbetreuung – haften Oma und Opa?
Kurze Orientierung zu Aufsichtspflicht, Haftungsfragen und Versicherungsschutz bei der Betreuung von Enkelkindern.
Enkelbetreuung und Aufsichtspflicht – was bedeutet das?
Großeltern betreuen ihre Enkel oft mit großer Freude: abholen, spielen, Ausflüge – vieles gehört dazu. Aber: Wer haftet, wenn etwas passiert?
Grundsätzlich haben zuerst die Eltern die Aufsichtspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass das Kind sicher ist und Dritten kein Schaden entsteht.
Übernehmen Oma oder Opa die Betreuung für einen längeren Zeitraum – etwa nachmittags, über Nacht oder auf einem Ausflug – kann die gesetzliche Aufsichtspflicht zeitweise auf die Großeltern übergehen.
Bei einer sehr kurzen Betreuung („Kannst Du kurz 10 Minuten aufpassen?“) bleibt die gesetzliche Aufsichtspflicht dagegen bei den Eltern.
Gut erklärte Beispiele findest Du auf dieser Anwaltswebsite.
Was ist beim Versicherungsschutz wichtig?
Verletzt sich ein Enkelkind während der Betreuung durch Großeltern, ist es nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Kommt es zu einem Schaden, kann Deine private Haftpflichtversicherung einspringen – wenn ein Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung im Raum steht.
Tipp: Ein Blick in Deine Police bringt Klarheit, ob „Aufsichtspersonen“ mitversichert sind.