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Familie/Haftung bei Demenz

In Deutschland leben in der Altersgruppe der Ruheständler rund 1,5 Mio demenzkranke Menschen. Da liegt die Frage auf der Hand, was das haftungsrechtlich für den Betroffenen oder seinen pflegenden Ehe-/Lebenspartner bedeutet. Die Antworten darauf sind komplex, so wie die Fälle.

Haftung dementer Personen

Der volljährige Mensch haftet (nur) für Schäden, die er einem Dritten schuldhaft zufügt. Ob ein dementer Mensch für den Schaden haftet, hängt folglich davon ab, ob er im konkreten Augenblick der Tat verantwortlich handeln konnte. Konnte er das nicht oder nicht uneingeschränkt, ist er nicht oder nur eingeschränkt haftbar. Für die Haftung kommt es bei dementen Menschen also allein auf seine geistig/körperliche Verfassung in der konkreten Lage an.

Haftung von Partnern dementer Personen

Ob - und wenn unter welchen Voraussetzungen - ein Angehöriger eines Demenzkranken für dessen Handeln einstehen muss, erfährst Du in einem anwaltlich kuratierten Beitrag der Apotheken Umschau.


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