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Familie

Enkelbetreuung/Aufsichtspflicht

Großeltern betreuen gern und oft ihre Enkelkinder; sie holen sie von der Schule oder Kita ab, fahren sie zum Sport, sitzen auf dem Spielplatz, nehmen sie mit auf Ausflügen oder haben sie sonstwie in Obhut.

Kinder sind schnell, Oma und Opa schon mal nicht mehr so fix. Nur einen Augenblick abgelenkt schon saust der Kleine mit dem Roller Richtung Straße oder fällt von der Schaukel. Kann so was für Großeltern zur Haftungsfalle  werden?

Wie immer in der Juristerei lautet die Antwort: Es kommt darauf an! Die Aufsichtsflicht ist Teil der Personensorge; kraft Gesetzes obliegt sie den Eltern. Wird sie von den Eltern verletzt haften sie Dritten oder dem Kind für den Schaden.

Betreust Du an Stelle der Eltern den Enkel, kann diese gesetzliche Pflicht und Haftung auf Dich übergehen. Eine nur kurzzeitige Beaufsichtigung reicht in der Regel dafür aber nicht (z.B. Aufsicht für Dauer eines Einkaufs, Arztbesuchs oder einer ähnlich kurzzeitigen Abwesenheit der Eltern).

Doch wenn Dein Enkel z.B. über Nacht bleibt, Du mit ihm zum Schwimmen, Wandern, auf die Kirmes gehst oder ihn in den Urlaub mitnimmst, dann haftest Du so wie sonst seine Eltern.

Blättere mal durch den Beitrag unter diesem Link. Da findest Du lebensnahe Beispiele zu Inhalt und Umfang der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Ganz so schlimm ist es also nicht.

Verunfallt der Enkel in Folge der von Oma oder Opa verletzten Aufsichtspflicht, springt für den Schaden nicht der gesetzliche Unfallversicher ein! Vielleicht übernimmt aber die private Haftpflichtversicherung Dein großelterliches Haftungsrisiko; schau mal in die Police! .

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