Ruhestand im EU-Ausland
Viele Ruheständler leben dauerhaft oder zeitweise im EU-Ausland. Aber wissen sie auch, welches nationale Erbrecht im Todesfall gilt?
Nach welchem nationalen Recht wird der Nachlass vererbt?
Lebt ein Ruheständler im EU-Ausland, gilt im Todesfall grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung .
Das kann zu unerwarteten Folgen führen – etwa beim Pflichtteil oder bei Immobilien. Informationen dazu findest Du kompakt in einem Beitrag (dort Abschnitt I Ziff. 1-4) auf dieser Anwalts-Website .
Deutsches Erbrecht gilt nur dann, wenn Du es in Deinem Testament ausdrücklich bestimmst.